3000 Euro Inflationsausgleichsprämie steuerfrei
Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten zum Ausgleich der Inflation bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei zukommen lassen. Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022. Die Regelung ist enthalten im „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“.
Der Begünstigungszeitraum ist befristet bis zum 31.12.2024. Innerhalb dieses Zeitraumes können den Beschäftigten Leistungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen bis zu einem Gesamtbetrag von 3000 Euro gewährt werden, ohne dass Steuern oder Sozialversicherungsabgaben auf die Zahlung abgeführt werden müssen.
Um die Steuer- und Abgabenpflichtigkeit der Prämie zu vermeiden, soll es ausreichen, bei Gewährung der Prämie deutlich zu machen, dass deren Zweck darin besteht, den Beschäftigten für die Inflation zu kompensieren. Ein Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung soll genügen.
Die Prämie kann auch in Teilbeträgen gezahlt werden und hat einen freiwilligen Charakter, d.h. der Arbeitgeber ist zur Zahlung einer Prämie nicht verpflichtet.
Für weitere Details wird verwiesen auf die Homepage der Bundesregierung.
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