51. Aachener Bausachverständigentage diskutierte Gebäudetyp-E
Am 7. und 8. April 2025 fanden die 51. Aachener Bausachverständigentage unter der Leitung von Prof. Matthias Zöller, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, statt. Die Architektenkammer NRW war im Rahmen der begleitenden Fachmesse erstmalig mit einem Ausstellungsstand vor Ort in Aachen vertreten. Viele Kammermitglieder nutzten die Gelegenheit der persönlichen Beratung, insbesondere auch zu berufspraktischen Fragen der Tätigkeit als Sachverständige.

Ein zentrales Thema der Aachener Bausachverständigentage war der „Gebäudetyp-E“, mit dem die Architektenkammern ein normenreduziertes, einfaches und auch experimentelles Bauen ermöglichen wollen.
In den letzten Jahren sind die Baukosten übermäßig angestiegen. Eine Vereinfachung des Bauens stellt eine große Chance dar, da viele vor der Alternative stehen, entweder eine günstige Wohnung mit geringen Standards oder keine Wohnung zu haben. Deutlich kritisiert wurde im Rahmen der Veranstaltung allerdings der vorliegende Gesetzesentwurf in der Beziehung, dass er nach Verträgen zwischen Kaufleuten (B2B, Business-to-Business) und zwischen Kaufleuten und Verbrauchern (B2C, Business-to-Customer bzw. Client) unterscheidet. Während eine Unterscheidung von den „anerkannten Regeln der Technik“, die allzu häufig mit DIN-Normen und anderen technischen Empfehlungen gleichgesetzt werden, in B2B-Geschäften einfach möglich sein soll, ist das hingegen in Verträgen mit Verbrauchern mit großen Hürden und einer vertieften Aufklärungspflicht verbunden. Bei dem Thema zeigte sich, dass insbesondere im Zivilrecht der Umgang mit Mindeststandards auf technischen Notwendigkeiten zu überdenken ist. Es geht hier nicht um die Beeinträchtigung der Sicherheit, sondern um ein teilweise grobes Übermaß an Anforderungen. Es wurde auch deutlich, dass die europäischen Nachbarn zum Teil erheblich niedrigere (Komfort-)Standards haben.
Zu den weiteren Themen der Fachveranstaltung gehörten diesmal die Anforderungen an PV-Anlagen auf Flachdächern sowie die verbundenen Herausforderungen für den Brandschutz. Weitere Vorträge gab es zu Neuerungen bei Abdichtungen und DIN-Normen und auch zu Möglichkeiten der nachträglichen Rutschhemmung bei Bodenbelägen.
Die Aachener Bausachverständigentage hatten sich auch zum Ziel gesetzt, auf eine bessere Kommunikation zwischen Sachverständigen und Richtern hinzuwirken. Dr. Mark Seibel, Vizepräsident des LG Siegen, konnte hierzu einige Lösungsansätze skizzieren. Ein weiterer Vortrag von Jan Spoenle, Richter am OLG Stuttgart, erläuterte die - nach wie vor bestehenden - Probleme der Digitalisierung in der Justiz, mit denen auch die Gerichtssachverständigen derzeit konfrontiert sind. Immerhin konnte Spoenle auch erste Fortschritte aufzeigen.
Das Thema Bauordnungsrechtliche Abweichungen, Brüstungsgläser und Vordächer, Geruchsbelästigungen und der Umgang mit Gefahrstoffen wie Asbest in Gebäuden standen im weiteren Teil der Veranstaltung auf der Tagesordnung. Es stellte sich dabei die Frage, wie solche Bauteile und -stoffe weiter- oder wiederverwendet werden können, ohne dass von ihnen Gefahren ausgehen. Sachverständige sind mehr denn je gefordert, diese Entwicklungen sachlich zu beraten und zu begleiten, ohne auf zum Teil überholte Gepflogenheiten zurückzugreifen.
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