Änderung der Bauantragsformulare

Seit dem 2. Juli 2021 gelten bereits die aktuellen Änderungen der Bauordnung 2018 in NRW. Die entsprechende Bauprüfverordnung ist ebenfalls bereits in Kraft getreten. Lediglich die dazugehörigen Anlagen - die Bauantragsformulare - stehen noch nicht zur Verfügung.

22. Juli 2021von Lars Schuchard

Aus der Praxis wird derzeit vermehrt berichtet, dass seitens einzelner Bauaufsichtsbehörden Bauanträge allein deshalb zurückgewiesen werden, weil sie auf mit der neuen Bauordnung veralteten Bauantragsformularen eingereicht worden seien.

Darauf hat das NRW-Bauministerium reagiert und per Erlass klargestellt, dass die bisherigen Vordrucke auch nach Inkrafttreten der aktuellen Änderungen der Bauordnung bis auf Weiteres zu verwenden sind.
Die Zurückweisung von Bauanträgen aus diesem Grund ist nach Aussage des Erlasses kein gesetzmäßiges Verwaltungshandeln. Den Erlass finden sie hier.

Unabhängig davon befinden sich die aktualisierten Vorlagen derzeit in der Bearbeitung durch das Bauministerium. Sobald diese veröffentlich werden, wird die AKNW berichten und die Formulare ebenfalls zum direkten Download anbieten.

Siehe auch: Aktuelle bauordnungsrechtliche Entwicklungen in NRW – eine Übersicht (Newsmeldung vom 13.07.21)

 

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