AKNW setzt freie Architektenwahl in Marl durch

Wegen der Bildung eines sog. Architektenpools kam es zum Rechtsstreit zwischen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) und der Stadt Marl, der jetzt gütlich beigelegt werden konnte.

24. Januar 2023von Dr. Sven Kerkhoff

Die Stadt Marl vermarktete Grundstücke in zentraler Lage (Grimme Quartier) zur Errichtung von Wohnhäusern über ein besonderes Bewerbungsverfahren. Interessenten sollten schon bei der Bewerbung um ein Grundstück festlegen, mit welchem Architekturbüro sie ihr Bauprojekt verwirklichen wollen, wobei die Auswahl aus einem von der Stadt vorgegebenen „Architektenpool“, bestehend aus einigen in der Region ansässigen Büros, zu erfolgen hatte.

Nachdem die Architektenkammer hiervon Kenntnis erlangt hatte und u.a. die Neutralitätspflicht der Stadt verletzt sah, nahm sie diese zunächst außergerichtlich und sodann im Klagewege vor dem Landgericht Bochum wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch.

Der Rechtsstreit konnte schließlich im vergangenen Dezember durch gerichtlichen Vergleich beendet werden. Die Stadt Marl hat sich zur Unterlassung von Grundstücksvergaben in dieser Form verpflichtet (Unterlassungserklärung hier) und zudem gegenüber Grundstücksinteressenten und der Öffentlichkeit erklärt:

"Die Stadt stellt ausdrücklich klar, dass in Bezug auf das Neubaugebiet Grimme Quartier Interessenten in der Wahl ihres Architekten völlig frei sind und keinerlei Bindung unterliegen. Dies gilt insbesondere auch für solche Interessenten, die bereits aus dem nicht mehr existenten „Architektenpool“ einen Architekten beauftragt haben. Ein etwaiger Wechsel des Architekten führt im Verfahren weder zu Vorteilen noch zu Nachteilen."

Teilen via