AKNW-Stellungnahme: Gesetzentwurf zum GEG-Umsetzungsgesetz

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein Gesetz über Zuständigkeiten und zur Umsetzung des vereinheitlichten Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG-Umsetzungsgesetz - GEG-UG NRW) veröffentlicht. Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) ist bereits seit November 2020 in Kraft und wird in den aktuellen Planungen bereits berücksichtigt.

Das GEG ermächtigt die Landesregierung, Umsetzungsverordnungen zu erlassen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung über Zuständigkeiten und zur Umsetzung des vereinheitlichten Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG-UG NRW) ermöglicht die Zusammenführung des bisherigen nordrhein-westfälischen Umsetzungsrechts, dass sich mit dem EEWärmeG-DG NRW und der EnEV-UVO noch auf das bisherige Bundesrecht bezieht.

Diese Umstellung auf das neue Gebäudeenergiegesetz des Bundes wird von der Praxis in NRW dringend erwartet.

Der federführende Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen hat zu dem Gesetzentwurf ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, an welchem sich die AKNW mit einer Stellungnahme beteiligt hat.

Nach Durchsicht des Gesetzes ist zu erkennen, dass die bestehende Rechtslage grundsätzlich nicht geändert werden soll, sie wird im Wesentlichen von der EnEV-UVO bzw. dem EEWärmeG-UG auf die Anforderungen des GEG übertragen und inhaltlich grundsätzlich fortgeführt, was die AKNW begrüßt.

Download

Stellungnahme der AKNW zum Gesetzentwurf der Landesregierung über Zuständigkeiten und zur Umsetzung des vereinheitlichten Energieeinsparrechts für Gebäude (13.04.2021)

 

Teilen via