Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes in NRW
In einem Erlass vom 7. Dezember 2020 informiert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die oberen Bauaufsichtsbehörden über den beabsichtigten Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes in Nordrhein-Westfalen
Dieser soll in einer Verordnung zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG-UVO) geregelt werden, vergleichbar der Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV-UVO). Ein Verordnungsentwurf befindet sich in der Vorbereitung.
Die Zuständigkeit für den Vollzug des GEG wird damit bei den unteren Bauaufsichtsbehörden gebündelt. Bis dahin behalten die Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV-UVO) und das Gesetz zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich in Nordrhein-Westfalen (EEWärmeG-DG NRW) ihre Gültigkeit, mithin über den 1. November 2020 hinaus.
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