AKNW-Vorstand: Klimaschutz im Landtag - Positionierung
Energietechnik, Heizsysteme, klimaneutraler Wohnungsbau: Die jüngste Sitzung des Vorstands der Architektenkammer NRW stand ganz im Zeichen der Klimaschutzmaßnahmen und der laufenden gesellschaftlich-politischen Diskussionen über diese Fragen. „Es ist gut, dass in unserem Landesparlament gegenwärtig alle relevanten Parteien sich mit der Frage des klimagerechten Planens und Bauens befassen“, resümierte der Präsident der Architektenkammer NRW, Ernst Uhing. Aktueller Anlass war u.a. ein Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen zum Thema „Klimaneutrales NRW: Auf dem Weg zur CO₂-Reduktion in der Bau- und Wohnungswirtschaft“.
Der Antrag fordert die Landesregierung u.a. dazu auf, Wege zu finden, damit in der Bauwirtschaft mehr nachhaltige Baustoffe zum Einsatz kommen; etwa CO₂-ärmerer Beton. Dazu solle die Landesregierung passende Förderprogramme für öffentliche und private Bauherrschaften auflegen. Zudem schlagen die Antragsteller ein Pilotprojekt zur Erstellung eines digitalen Gebäudepasses vor, in dem u.a. der CO₂-Verbrauch aus der Erstellung des Bauwerks ablesbar sein soll. Dabei soll die Bau- und Wohnungswirtschaft eingebunden werden. Der Kammervorstand bekräftigte, dass alle Bemühungen zu einer nachhaltigen Bau- und Gebäudewirtschaft in die richtige Richtung liefen. Positiv gesehen wurde vor allem die Forderung, neue Forschungsansätze in diesem Bereich voranzubringen.
Digitalisierung und KI
Erfreut zeigte sich der Vorstand über die vierte Staffel der „digital Mondays“. An den vier Veranstaltungsmontagen im März hatten sich insgesamt rund 2500 Teilnehmende zu den Online-Seminaren zugeschaltet - und zu den Vorträgen und Gesprächen ein sehr positives Feedback gegeben. Vorstandsmitglied Heinrich Pfeffer kündigte eine Fortsetzung der beliebten Reihe an. Der AKNW-Ausschuss „Beruf, Innovation, Digitalisierung“ werde sich vertieft mit der Bedeutung und den Potenzialen der Künstlichen Intelligenz für die Planungsbranche befassen.
Wohnen als Daseinsvorsorge
Die Fraktionen von CDU und Grünen hatten in diesem Frühjahr auch einen Antrag zum „Wohnen als soziale Daseinsvorsorge - sicher und bezahlbar für alle“ in das parlamentarische Verfahren des NRW-Landtags eingebracht. Darin konstatieren die Antragsteller, dass das Land NRW bis 2027 mindestens 45 000 neue mietpreisgebundene Wohneinheiten benötigt. Ein Ziel, dessen Erreichung durch zu wenig Flächen, zu lange Genehmigungsverfahren und zu hohe Baukosten behindert werde. In dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, die Wohnraumförderung „auf mehr mietpreisgebundenen Wohnraum und auf innovative und an Nachhaltigkeit orientierte Eigentumsförderung auszurichten“ und die Kommunen dabei zu unterstützen, vermehrt Instrumente wie Vorkaufsrechte oder Baugebote zu nutzen. Die FDP-Opposition hatte außerdem einen Antrag „Mehr Neubau statt immer mehr Förderbürokratie als Weg zu mehr Wohnraum“ in den Landtag eingebracht.
Der Vorstand der Architektenkammer NRW zeigte sich grundsätzlich erfreut, dass der Wohnungsbau mittlerweile bei allen Landtagsparteien ein hohes politisches Gewicht erhalten hat. „Gleichwohl müssen wir feststellen: Die genannte Zahl von 45 000 Wohneinheiten für das Land NRW sind viel zu wenig“, erklärte AKNW-Präsident Ernst Uhing. Zudem sei es mehr als unbefriedigend, dass die Umsetzung des digitalen Bauantrags in der Praxis in Nordrhein-Westfalen noch immer auf wenige Kommunen beschränkt ist. „Die digitale Entwicklung schreitet in allen gesellschaftlichen Bereich mit hohem Tempo voran“, so Präsident Uhing. „Die Baubehörden müssen hier mitgehen, und zwar zeitnah!“
BauO NRW: Kritik an Entwurf
Der Vorstand beschloss eine Stellungnahme zum Entwurf zur Novellierung des Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Darin fordert die AKNW im Einklang mit der Ingenieurkammer-Bau NRW, auf die Einführung einer „Kleinen Bauvorlageberechtigung“ zu verzichten. „Wir lehnen das grundsätzlich ab, weil es dem Verbraucherschutz, der Gesetzeslogik und auch der Baukultur zuwiderlaufen würde“, bekräftigte Präsident Ernst Uhing. Das hätten die AKNW und die IK-Bau NRW in einem Gespräch mit NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach noch einmal deutlich gemacht. Zudem soll nach Überzeugung der Kammern der Prüfumfang auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren unverändert erhalten bleiben. Die Architektenkammer NRW fordert dagegen, einen besseren ordnungsrechtlichen Rahmen für die Bauwende zu gestalten – u.a. durch Einführung einer „Gebäudeklasse E“.
Landeswettbewerb
Als Vorsitzender des Ausschuss Wettbewerbe und Vergabe stellte Vorstandsmitglied Jochen König ein Konzept für den nächsten „Landeswettbewerb“ vor. Der Vorstand beschloss, dass die AKNW sich in Kooperation mit dem NRW-Bauministerium an der Durchführung des Landeswettbewerbs beteiligt.
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