„Wir stehen für Veränderungen in den kommenden fünf Jahren, dafür sind wir gewählt worden.“ Mit diesen Worten begrüßte Präsidentin Katja Domschky den Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen am 5. Mai zu seiner ersten Sitzung in der Geschäftsstelle der AKNW im Düsseldorfer Medienhafen. Der Vorstand war im März durch die XIII. Vertreterversammlung der AKNW neu gewählt worden. „Auch unsere Ausschüsse gehen jetzt in neuer Formation an den Start“, unterstrich Kammerpräsidentin Domschky. „Gemeinsam wollen wir ein Signal des Aufbruchs senden!“
An Themen mangelte es nicht auf der ersten Tagesordnung des neuen Kammervorstands. Ein Schwerpunkt der Arbeit der nächsten Jahre zeichnete sich in mehreren Tagesordnungspunkten ab: Digitalisierung und KI.
Als Gast des AKNW-Vorstands stellte Dr. Martin Kraushaar, Hauptgeschäftsführer der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, das Projekt ARKO vor. Die „Architekturkooperative“ verschiedener Länderarchitektenkammern verfolgt das Ziel, ein sicheres, verlässliches und kreativ nutzbares Datenablagesystem und möglicherweise einen gemeinsamen Datenpool für qualifizierte KI-Anwendungen zu schaffen. „Die Zeit, in der Planungsbüros ihre Daten auf einer eigenen Server-Lizenz speichern, neigt sich dem Ende zu“, prognostizierte Kraushaar. Die gängigen Cloud-Systeme wiesen aber Sicherheitsrisiken auf. Und es stelle sich regelmäßig die Frage, wie gespeicherte Daten auf andere Systeme übertragen werden können. „Der Trend zur Plattform-Ökonomie gefährdet ein Gen der Freiberuflichkeit – nämlich die Unabhängigkeit“, stellte Martin Kraushaar fest.
ARKO wolle als genossenschaftliches System eine Plattform der Architektenschaft etablieren, in der Projektdaten systematisch erfasst und – je nach Status – für die Mitglieder der Genossenschaft freigegeben werden können.
Der Vorstand der AKNW bekräftigte das gemeinsame Ziel, die wertvollen Daten der Kammermitglieder bestmöglich zu schützen und ihre Wertigkeit zu wahren. Der Vorstand beschloss dementsprechend die weitere Unterstützung des Projekts ARKO und beauftragte den Ausschuss Digitalisierung der AKNW mit der inhaltlichen Projektbegleitung.
Im Rahmen der Landtags-Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Digitalisierung hatte die AKNW gemeinsam mit der IK-Bau NRW eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. In der mündlichen Anhörung am 14. April 2026 begrüßte die AKNW-Vizepräsidentin Friederike Proff ausdrücklich die geplante Einführung der von den Baukammern geforderten „Oldtimer-Regelung“ zur Erleichterung des Bauens im Bestand sowie die Streichung der allgemein anerkannten Regeln der Technik des § 3 Bau NRW 2018. Nur durch die Rückbesinnung auf Schutzziele und durch den Verzicht auf überbordende „Komfortnormen“ lassen sich nach Überzeugung des Vorstands der AKNW Baukostensenkungen erreichen - sowohl im Bestand als auch im Neubau. Dies sei auch aus ökologischer Sicht sinnvoll, da so wertvolle Ressourcen geschont und CO₂ eingespart werden könne, so der Vorstand der AKNW.
Potenzial sehen die Baukammern auch in einer medienbruchfreien und flächendeckenden Digitalisierung des Bauantrags- und Genehmigungsverfahrens. Insofern seien die rechtlichen Bestrebungen zur Digitalisierung ebenfalls zu begrüßen.
Die in der Novelle angestrebte Anpassung der BauO NRW 2018 an die Bedarfe der Landes- und Bündnisverteidigung seien nachvollziehbar – allerdings dürfe dieses Ziel nicht die Baukultur außer Acht lassen. Insbesondere gilt dies für das bisher undifferenzierte Bauherrenprivileg für verfahrensfreie Anlagen der Landes- und Bündnisverteidigung. In diesem Zusammenhang kritisieren die NRW-Baukammern bei der ebenfalls geplanten Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW durch diese Sonderregelung eine Schwächung des Denkmalschutzes und die Verlagerung der Kompetenzen für die Beurteilung und Bewertung der Denkmäler und Bodendenkmäler.
Im Rahmen der Verbändeanhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Heimrechts Nordrhein-Westfalen sowie zum Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes“ begrüßt die AKNW in einer Stellungnahme, dass die Wohnqualität in Einrichtungen weiterhin als eigenständige, auch baulich-räumlich zu konkretisierende Anforderung verstanden wird. Dies gilt insbesondere für die in § 13 Abs. 1 WTG verankerten Grundsätze der Überschaubarkeit, Wohnortnähe und Dezentralität sowie für die Ausrichtung der Wohn- und Gemeinschaftsräume an Wohnlichkeit, Orientierung, Sicherheit, Privatsphäre und gesellschaftlicher Teilhabe. Aus architektonischer Sicht ist dies sachgerecht, weil Wohnqualität nicht nur über Flächenkennzahlen, sondern über das Zusammenspiel sozialer, funktionaler und räumlicher Qualität bestimmt wird. „Wir müssen aus der Vergangenheit lernen“, betonte AKNW-Vizepräsidentin Friederike Proff. Allerdings sei für das Funktionieren von Wohnanlagen nicht allein ihre Größe entscheidend, sondern ihre Qualität. Im Ergebnis bewertet die Architektenkammer deshalb den Entwurf dort positiv, wo er Wohnqualität, Hitzeschutz, digitale Teilhabe und Bestandsschutz stärkt.
Die AKNW begrüßt das Ziel der Landesregierung, mit dem Entwurf der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) eine insgesamt nachhaltigere Landesentwicklung voranzutreiben. Gleichzeitig weist die Kammer darauf hin, dass eine Umsetzung über die Regional- bzw. Bauleitplanung ein komplexes Vorhaben darstelle, das eine klare Aufgabenteilung der Planungsebenen, fachliche Kompetenz und eine ausgewogene Abwägung ökologischer, ökonomischer und baukultureller Aspekte erfordere. Der Vorstand der Architektenkammer NRW formulierte daher einige Anregungen, um eine nachhaltige Entwicklung mit hoher städtebaulicher und gestalterischer Qualität sicherzustellen: eine eindeutige Differenzierung der Planungsebenen, die Nutzung der Potenziale versiegelter Flächen, eine Beschränkung der Freiflächeninanspruchnahme für PV-Anlagen sowie die Verschlankung der Regelwerke. „Insgesamt ist es wichtig, planungs- und baukulturelle Ziele als relevante Kriterien zu verankern“, unterstrich Vorstandsmitglied Prof. Rolf-Egon Westerheide.
Die Architektenkammer NRW bezuschusst mit ihrem „Unterstützungsfonds“ ein Rügeverfahren im Münsterland. Der Vorstand zeigte sich einig in der Einschätzung, dass von dem betroffenen Verfahren Signalwirkung über den Einzelfall hinaus ausgehe, da es grundlegende vergaberechtliche Fragen betreffe – insbesondere zum Umgang mit konzernnahen und personell verflochtenen Strukturen sowie zur Reichweite der Vorbefassung und des Interessenkonflikts (§§ 6, 7 VgV). „Es geht um die Sicherstellung von Chancengleichheit unabhängiger Architekturbüros im Wettbewerb“, stellte Vorstandsmitglied Harald Wennemar als Vorsitzender des Ausschusses Wettbewerb und Vergabe heraus. Zudem stelle sich die Frage, welche Anforderungen an Vortrag und Nachweis zu stellen sind, damit Architekturbüros ihre vergaberechtlichen Rechte im Nachprüfungsverfahren effektiv durchsetzen können.
„Der Mut der Kollegen, die dieses Rügeverfahren vor Ort führen, muss besonders gewürdigt werden“, zeigte sich der Kammervorstand einig. Eine obergerichtliche Entscheidung könne erhebliche Leit- und Orientierungswirkung für künftige Vergabeverfahren haben, insbesondere bei der Einbindung von Projektsteuerern und Vergabedienstleistern. In jedem Fall könne das Verfahren zur rechtlichen Klärung und Transparenz beitragen. - Die mündliche Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf ist für Oktober 2026 terminiert.
Welche Schwerpunkte der Vorstand der AKNW in den kommenden fünf Jahren seiner Legislaturperiode bearbeiten wird, soll in einer zweitägigen Klausur Anfang Juni vertieft werden. Die Tagung findet im CUBITY statt – einem Forschungsort der Findeisen Stiftung in Merzenich, unmittelbar am Rande des Braunkohlentagebaus Hambach.
Teilen via