Baukammerngesetz wird novelliert: Stellungnahme der AKNW

Im Gesetzgebungsverfahren zum neuen Baukammerngesetz zeigt sich, dass zentrale Anliegen der Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner Berücksichtigung finden.

24. August 2021von Damir Stipic

Das Baukammerngesetz des Landes NRW wird novelliert. Der federführende Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im NRW-Landtag führt derzeit ein ausschließlich schriftliches Anhörungsverfahren durch, an welchem sich die AKNW mit einer Stellungnahme beteiligt hat.

In ihrer Stellungnahem zeigt sich die AKNW erfreut, dass zahlreiche zentrale Anliegen des Berufsstandes im Gesetzentwurf Berücksichtigung finden: Dazu gehören die langersehnte Aktualisierung des Berufsbildes, die Umsetzung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie, die Einführung von „Registern“ besonderer Qualifikationen sowie die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen zur Einführung einer „Junior-Mitgliedschaft“.

In ihrer Stellungnahme spricht sich die AKNW auch für eine zeitnahe Umsetzung des untergesetzlichen Rechtes, insbesondere für eine Anpassung der Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz (DVO BauKaG), aus. Die NRW-Landesregierung hatte den Entwurf eines „Gesetzes über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (Baukammerngesetz NRW)“ (Drucksache 17/13799) Mitte Mai in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Der vorgelegte Entwurf sieht eine vollständige Neuaufstellung des Baukammerngesetzes NRW vor und beinhaltet u.a. eine Straffung des Gesetzes, eine praxisorientierte Weiterentwicklung des Kammerrechts sowie eine Anpassung an europäisches Recht.

Es ist davon auszugehen, dass das novellierte Baukammerngesetz im Herbst 2021 in Kraft treten wird.

Download

Stellungnahme der Architektenkammer NRW zur Novelle des Baukammerngesetzes

Teilen via