Neues Baukammerngesetz: Kommentar von AKNW-Präsident Ernst Uhing
„Grundgesetz“ des Berufsstandes – so wird das Baukammerngesetz (BauKaG NRW) oft genannt. Das Baukammerngesetz ist die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Architektenkammer NRW. Damit ist es von großer Relevanz für die Tätigkeit als Architektin, als Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplanerin bzw. Stadtplaner.
Am 14. März 2022 tritt das neue BauKaG NRW in Kraft. Welche wichtigen Veränderungen für den Berufsstand das Gesetz mit sich bringt, erklärt Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in einem kurzen Videostatement.
Neu sind im Baukammerngesetz einige Punkte zum Berufsbild, zu einer neuen „Junior-Mitgliedschaft“ in der Architektenkammer NRW, zu Registern besonderer Qualifikation, zur Freistellung von Mitgliedern der Organe, zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Möglichkeit, Gremiensitzungen online durchzuführen.
Kommentar von AKNW-Präsident Ernst Uhing zum neuen Baukammerngesetz
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