Eintragung als AKNW-Mitglied nur noch nach neuem Recht
Als echter „Booster“ für die Mitgliedszahlen der Architektenkammer erweist sich das neue Baukammerngesetz! Eintragungsausschuss und Eintragungsabteilung arbeiten auf Hochtouren daran, die Vielzahl an Mitgliedsanträgen zu bearbeiten, die uns in den letzten Monaten erreicht haben.
Von Januar bis Juni 2022 sind fast 1300 Anträge in der Geschäftsstelle der AKNW eingegangen. Dies übertrifft die übliche Anzahl der Mitgliedsanträge pro Jahr bereits deutlich - 2021 erreichten die AKNW rund 900 Anträge.
Seit heute (01.Juli) gelten die Eintragungsvoraussetzungen, die mit der novellierten Fassung des BauKaG NRW am 14. März in Kraft getreten sind.
Alle Infos zur (Junior-) Mitgliedschaft in der Architektenkammer NRW finden Sie hier.
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