Landtag beschließt neues Baukammerngesetz

Der nordrhein-westfälische Landtag hat in seiner Sitzung am 24. November 2021 das neue Baukammerngesetz (BauKaG NRW) verabschiedet. Dieses tritt drei Monate nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

25. November 2021von Dr. Sven Kerkhoff

Das BauKaG NRW bildet nicht nur die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Architektenkammer, sondern ist gleichsam auch das „Grundgesetz“ des Berufsstandes. Umso erfreulicher ist es, dass nach nunmehr fast 10 Jahre andauernder Diskussion und vielfältigen berufspolitischen Bemühungen eine umfassende Novelle des BauKaG NRW vom Landtag beschlossen wurde. Damit ist ein zeitgemäßes, modernes, leistungsfähiges und zudem deutlich gestrafftes Regelwerk geschaffen worden. Der Gesetzgeber hat dabei zahlreiche Anregungen der Architektenkammer aufgenommen. Hierzu zählen:

  • die Aktualisierung des Berufsbildes,
  • die Junior-Mitgliedschaft,
  • die Register besonderer Qualifikation,
  • die Freistellung von Mitgliedern der Organe,
  • die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie,
  • die Möglichkeit von Online-Gremiensitzungen.

Die begleitenden und ergänzenden Regelungen der Durchführungsverordnung (DVO BauKaG) stehen derzeit noch aus. Der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Dipl.-Ing. Ernst Uhing, hat gegenüber der zuständigen Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, Ina Scharrenbach, bereits darauf gedrungen, dass die entsprechenden Verordnungen zeitnah erlassen werden müssen, um bei Inkrafttreten des Gesetzes sogleich dessen rechtssichere Umsetzung im Verwaltungshandeln zu gewährleisten.

Eine synoptische Gegenüberstellung von neuem und altem BauKaG kann hier abgerufen werden. Ergänzende Informationen finden Sie in unserem Praxishinweis zum novellierten BauKaG NRW.

 

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