Bauordnung in Kraft getreten

Am 30. Juni 2021 hat der Landtag NRW Änderungen an der Landesbauordnung beschlossen. Die AKNW hatte sich in zwei Anhörungsverfahren zu vielen Punkten positiv geäußert. So kommt es im Abstandsflächenrecht zu weiteren Klarstellungen. Die Behandlung des Bauantrags wird weiter beschleunigt, z.B. durch den digitalen Bauantrag und eine weitere Privatisierung der Aufgaben bei der Prüfung des Brandschutzes. Sobald der Bauantrag vollständig vorliegt, muss die Behörde den Zeitpunkt nennen, zu dem die Baugenehmigung zu erwarten ist.

02. Juli 2021

Kurzfristig hatten die regierungstragenden Fraktionen noch eine Innovationsklausel ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Hiermit soll auf die Herausforderungen am Wohnungsmarkt und die Transformationserfordernisse der Innenstädte regiert werden. Für temporäre Zwischennutzungen im Handel wird ein Anzeigeverfahren eingeführt, die Möglichkeiten von Abweichungen werden neu gefasst.

Eine vom Baugewerbe initiierte und der AfD aufgegriffene kleine Bauvorlageberechtigung für das Handwerk wurde erfreulicherweise nicht weiterverfolgt.

Die Änderungen sind einen Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 2. Juli 2021 in Kraft getreten. Als erste Hilfestellung dient eine Synopse der AKNW, aus der die beschlossenen Änderungen erkennbar sind. In Kürze sind Folgeregelungen wie die Änderung der BauPrüfVO, überarbeitete Antragsformulare oder eine Stellplatzverordnung des Landes zu erwarten. Die AKNW wird laufend berichten.

Die Akademie der AKNW geht in ihren Seminaren zur BauO NRW auf die neuen Entwicklungen ein.

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Synopse BauO NRW mit Änderungen vom 2. Juli 2021 (PDF)

Landtag NRW: Anhörung zur Bauordnung - News v. 25.06.2021

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