Befragung zum Reformbedarf der HOAI

In Umsetzung der Vorgaben des EuGH Urteils aus dem Jahre 2019 sieht die HOAI seit Anfang 2021 keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr vor. Unstreitig besteht weiterer Reformbedarf. Konkrete Vorschläge wurden bereits – unter Beteiligung der Länderarchitektenkammern – auf dem Baugerichtstag 2021 formuliert und veröffentlicht.

04. Oktober 2021von Dr. Volker Steves

Das Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb der Technischen Universität Braunschweig nimmt sich in einer online-Befragung ebenfalls dieses Themas an. Der Fragebogen richtet sich an Unternehmen bzw. Personen, die an der Planung von Bauvorhaben in Deutschland beteiligt sind (Bauherr:innen, Projektsteuernde und Planende).

Er ist abrufbar unter:

https://www.wolterskluwer.com/de-de/expert-insights/befragung-hoai

 

Teilen via