Befragung zum Reformbedarf der HOAI

In Umsetzung der Vorgaben des EuGH Urteils aus dem Jahre 2019 sieht die HOAI seit Anfang 2021 keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr vor. Unstreitig besteht weiterer Reformbedarf. Konkrete Vorschläge wurden bereits - unter Beteiligung der Länderarchitektenkammern – auf dem Baugerichtstag 2021 formuliert und veröffentlicht.

29. September 2021

Das Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb der Technischen Universität Braunschweig nimmt sich in einer Online-Befragung ebenfalls dieses Themas an. Der Fragebogen richtet sich an Unternehmen beziehungsweise Personen, die an der Planung von Bauvorhaben in Deutschland beteiligt sind (Bauherr*innen, Projektsteuernde und Planende). Er ist abrufbar unter: www.wolterskluwer.com

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