Berufsrecht

Berufswidrige Stellenangebote

In letzter Zeit tauchen hin und wieder Stellenangebote in Zeitungen, Fachzeitschriften und beim Arbeitsamt auf, in denen zum Teil hoch qualifizierte Architektinnen und Architekten gesucht werden - und eine Vergütung nach Praktikanten-Salär angeboten wurde.

19. Juli 2004von pe

In letzter Zeit tauchten hin und wieder Stellenangebote in Zeitungen, Fachzeitschriften und beim Arbeitsamt auf, in denen zum Teil hoch qualifizierte Architektinnen und Architekten gesucht werden - und eine Vergütung nach Praktikanten-Salär angeboten wurde.

Der Ausschuss "Belange der Tätigkeitsarten" hat sich aufgrund mehrfacher Anfragen und Beschwerden an die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eingehend mit diesem Thema befasst und möchte dies zum Anlass nehmen, um auf die Berufspflichten der Kammermitglieder hinweisen: Sie sind insbesondere verpflichtet, sich gegenüber Berufsangehörigen sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen kollegial zu verhalten.Auch gibt der Ausschuss zu Bedenken, dass durch derartige Zeitungsanzeigen die Gefahr besteht, dass sich in der Öffentlichkeit die Auffassung verbreitet, dass selbst Architekten ihre eigene Arbeit gering schätzen und nicht bereit sind, diese angemessen zu vergüten. Die AKNW appelliert an Ihre Mitglieder, bei der Schaltung von Stellenangeboten das Kollegialitätsprinzip zu beachten und die Außenwirkung auch von Stellenausschreibungen zu bedenken. Die Einrichtung „echter“ Praktikantenplätze ist natürlich weiterhin ausdrücklich erwünscht und wird von der Architektenkammer begrüßt. Für viele Studenten und Berufsanfänger bleibt dies zweifellos eine wichtige Möglichkeit, beruflich Fuß zu fassen und Praxis-Erfahrungen zu sammeln.

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