Branchen-Austausch: Schnellere Verfahren für neue Impulse
Auf Einladung der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach, fanden am 15. April und 8. Mai Branchen-Telefonkonferenzen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bau- und Planungsbranche sowie der Kommunalen Spitzenverbände statt. Im Vordergrund der Branchengespräche, an denen für die Architektenkammer NRW Präsident Ernst Uhing teilnahm, stand die aktuelle Situation des Bau- und Planungssektors angesichts der Corona-Krise und die daraus resultierenden möglichen wirtschaftlichen und organisatorischen Herausforderungen.

Präsident Uhing verwies zunächst auf die die Arbeitsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten und sicherte überdies allen teilnehmenden Institutionen und Partnern die Unterstützung und Verlässlichkeit der AKNW in dieser besonderen Zeit zu. Derzeit sehe sich der Berufsstand zwar mit einigen Beeinträchtigungen und Verzögerungen sowie vereinzelt mit Liquiditätsproblemen konfrontiert; er sei allerdings optimistisch, dass es durch eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Planungs- und Baubeteiligten gelingen könne, die derzeitige Krise zu überstehen. Wichtig sei, dass sich die Planungsbranche insbesondere auf eine funktionierende und zuverlässige öffentliche Bauherrenschaft verlassen könne. Mit den richtigen Weichenstellungen heute lassen sich Soforthilfen in der Zukunft verhindern, so Uhing.
Ministerin Scharrenbach zeigte sich überzeugt, dass die vom nordrhein-westfälischen Landtag auf den Weg gebrachte Änderung der Landesbauordnung, die die elektronische Abwicklung von Bauanträgen und dabei u.a. auch Abweichungen von Fristen ermöglicht, einen wichtigen Beitrag für ein reibungsloses Baugenehmigungsverfahren leisten kann. Nordrhein-Westfalen könne sich keine Beeinträchtigungen beim Planen und Bauen leisten, so die Ministerin.
In diesem Zusammenhang erklärte Ministerin Scharrenbach, dass nach ihrem Dafürhalten ein digitalisiertes Baugenehmigungsverfahren ohne Prüfung der Bauvorlageberechtigung nicht sinnvoll sei. Auch plädierte sie angesichts der derzeitigen Corona-Epidemie dafür, das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht der Situation angemessen auszulegen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Telefonkonferenz zeigten sich einig in der Einschätzung, dass die durch die Corona-Pandemie bedingte Vereinfachung und Verkürzung von Baugenehmigungsverfahren durchaus auch als ein Modell für die Zeit nach der Krise dienen könne.
Teilen via