Corona: Lockdown verlängert, Notbremse greift

Im Rahmen ihrer Konferenz mit der Bundeskanzlerin haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen, den „Lockdown“ zunächst bis zum 18. April zu verlängern.

23. März 2021von Dr. Sven Kerkhoff

In Gebieten, in denen die 7-Tages-Indzidenz über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, werden zudem die Anfang März eingeführten Lockerungen, die vor allem den Einzelhandel betrafen, zurückgenommen. Zusätzlich können dort – je nach regionaler Regelung – verschärfte Kontaktbeschränkungen und Ausgangsbeschränkungen greifen.

Von der zunächst angedachten und beschlossenen „erweiterten Ruhezeit zu Ostern“, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder zwischenzeitlich wieder Abstand genommen. Für den Bereich der Arbeitswelt bleibt es damit auch an Gründonnerstag und Karsamstag bei den bereits bekannten Vorgaben der geltenden, momentan bis zum 30. April 2021 befristeten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (abrufbar hier), die  u.a. vorsieht, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten hat, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Nach dem Beschluss vom 23. März 2021 sollen Betriebe ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche die Möglichkeit zum Corona-Test anbieten und das Ergebnis bescheinigen. Eine Rechtspflicht hierzu besteht vorerst allerdings nicht.

Die Regelungen zur Quarantänepflicht bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten bleiben unverändert. Bei Flügen nach Deutschland soll alsbald eine generelle Testpflicht vor dem Abflug greifen. Zusätzlich gilt der Appell, zu Ostern auf alle nicht notwendigen Reisen innerhalb Deutschlands wie auch ins Ausland zu verzichten.

Wie stets bleibt die Umsetzung der Beschlüsse auf Landesebene abzuwarten.

Der (nachträglich korrigierte) Beschlusstext im Wortlaut ist hier abrufbar.

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