Corona-Überbrückungshilfen III für kleine und mittelständische Unternehmen
Nach dem erneuten Teil-Lockdown für den Monat November 2020 mit erheblichen wirtschaftlichen Einschränkungen für viele Wirtschaftsbereiche hat die Bundesregierung am 28.10.2020 unter „Überbrückungshilfe III“ die Hilfsmaßnahmen speziell für Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und Soloselbstständige mit verbesserten Konditionen verlängert.
Außerdem wird für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten der KfW-Schnellkredit angepasst. Für Unternehmen und Selbstständige, die von temporären Schließungen betroffen sind, plant die Bundesregierung eine außerordentliche Wirtschaftshilfe und finanziellen Ausgleich für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern von 75 % des Umsatzes des Vorjahresmonats.
Vorläufige Informationen zu den Corona-Überbrückungshilfen erhalten Sie unter folgenden Links:
Achtung:
Die o.g. Beschlüsse der Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Bundesländer müssen noch in NRW Landesrecht überführt werden.
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