Denkmalschutz: Stellungnahme der AKNW

Dem Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags war durch die Landesregierung ein fortgeschriebener Entwurf des Denkmalschutzgesetzes vorgelegt worden. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen war zur Stellungnahme aufgerufen. Mit einer klaren Haltung positionierte sich die AKNW u.a. für die Beibehaltung der Benehmensherstellung mit den Denkmalfachämtern der Landschaftsverbände im Verfahren.

23. März 2022von Simon Adenauer

Im Rahmen einer Anhörung im Landtag durch den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen konnte Präsident Ernst Uhing für die Architektenkammer NRW am 18. März zum aktuellen Entwurf eines NRW-Denkmalschutzgesetzes Stellung beziehen.

Bereits in den vergangenen Jahren hatten die Gremien der AKNW über verschiedene Entwürfe zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes des Landes NRW beraten. Die Kernforderung der Architektenschaft hat sich dabei nicht verändert: Die Kompetenz im Denkmalschutz muss erhalten bleiben!

Präsident Ernst Uhing: „Neue Akzente wie der Landesdenkmalrat, der Landesdenkmalschutzpreis und die Gleichstellung von Gartendenkmälern sind gute Vorhaben, um den baukulturellen Diskurs in Fragen des Denkmalschutzes zu befördern“. Nicht zielführend sei dagegen die Absicht, die Zuständigkeiten der Denkmalfachämter im Rheinland und in Westfalen zu beschneiden. „Auf die große Kompetenz der Landeskonservatoren und ihrer Teams in der Benehmensherstellung zu verzichten, wäre ein Fehler und führt zur Schwächung des Denkmalschutzes in NRW“, stellte Präsident Uhing in der Anhörung klar.

Leider ist genau das auch im vorliegenden Novellierungsentwurf des Gesetzes weiterhin der Fall. Nach Auffassung der AKNW muss es bei der Benehmensherstellung mit den Denkmalfachämtern der Landschaftsverbände im Sinne des § 21 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz in der alten Fassung bleiben. Damit einhergehen muss zudem eine entsprechende personelle Stärkung bei den Landschaftsverbänden und den Unteren Denkmalbehörden. Nur so sind verfahrensmäßig straffe und denkmalfachlich kompetente Verfahren zu erwarten.

Ein übersichtliches einheitliches Verfahren im Denkmalrecht wird mit dem vorliegenden Entwurf nach Meinung der AKNW nicht erreicht, da für die Berufspraxis nicht mehr nachvollziehbare und sich kontinuierlich verändernde Zuständigkeiten in den Unteren Denkmalbehörden entstehen können.

Die AKNW begrüßt allerdings erneut die Etablierung des neuen Landesdenkmalrates sowie den Landesdenkmalpreis in Nordrhein-Westfalen. Insbesondere die Einrichtung eines Landesdenkmalrates wurde langjährig von der AKNW gefordert. Beide Einrichtungen werden dem praktischen Denkmalschutz und der Denkmalpflege in NRW mehr Gewicht verleihen und eine große landesweite Resonanz erreichen. Die AKNW ist daher gerne bereit, sich sowohl in das Verfahren des Landesdenkmalpreises als auch im Landesdenkmalrat einzubringen.

„Es ist eine große Aufgabe, das Ansehen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in der Öffentlichkeit weiter zu verbessern“, bekräftigte Kammerpräsident Uhing noch einmal am Ende der Anhörung.

 

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