Eigenheimzulage: Bauantrag in diesem Jahr sichert die volle Höhe nach altem Recht
Die Reform der Eigenheimzulage stellt für kinderlose Paare und viele Familien eine deutliche Verschlechterung dar. Wer plant, Eigentum zu bauen oder zu erwerben, sollte deshalb schnell handeln. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass die günstigere Altregelung noch in Anspruch genommen werden kann, falls bis zum Jahresende ein Bauantrag eingereicht oder ein Kaufvertrag geschlossen wird.
Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch den Entwurf des "Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen" beschlossen. Einer der umstrittensten Punkte des Gesetzes ist die Reform der Eigenheimzulage, die künftig auf Personen mit Kindern beschränkt werden soll. Baufamilien erhalten künftig einen Sockelbetrag von höchstens 1.000 €, der für jedes Kind um 800 € aufgestockt wird. Für Alleinerziehende soll eine Einkommensgrenze von 70.000 € und für Ehepaare von 140.000 € gelten, die als Summe der positiven Einkünfte innerhalb von zwei Jahren festgelegt wurde. Für jedes Kind erhöht sich dieser Betrag um 20.000 €.
Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt: Die neue Regelung bedeutet für eine durchschnittliche Baufamilie einen schmerzhaften Einschnitt und wird manches Finanzierungskonzept in Frage stellen. Wurde bislang eine Familie mit zwei Kindern über acht Jahre mit einem Gesamtbetrag von 32.720 € gefördert, reduziert sich dies nun nach Vorstellungen der Bundesregierung auf 20.800 €. Für Kinderlose entfällt die Förderung komplett.
Der Gesetzentwurf muss den Bundestag passieren und bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Da sich die meisten Ministerpräsidenten der Länder gegen die beabsichtigten Änderungen ausgesprochen haben, können sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch weitere Änderungen ergeben.
Wer sicher sein will, dass er noch die günstigere Altregelung in Anspruch nehmen kann, muss noch in 2002 einen notariellen Kaufvertrag abschließen oder den Bauantrag bzw. die Bauanzeige einreichen.
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