Stellungnahme „Mieterschutzverordnung“
Die SPD-Landtagsfraktion hat den Antrag „Mieterschutzvermeidung und kein Ende: Die Mieterschutzverordnung der Landesregierung ist dringend nachzubessern!“ (Drucksache 18/12776) in das parlamentarische Verfahren des Landtags NRW eingebracht.
In dem Antrag spricht sich die SPD-Fraktion u.a. für eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs der Mieterschutzverordnung 2025 aus. Dabei sollten die Mieterschutzvereine und die Kommunalen Spitzenverbände eingebunden werden, auch sollte die zugrundeliegende Datengrundlage aktualisiert und eine Ausweitung der Gebietskulissen vollzogen werden.
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung im NRW-Landtag hat zu dem Antrag die Durchführung eines Anhörungsverfahrens beschlossen, zu welchem die Architektenkammer NRW als Sachverständige geladen worden ist. In ihrer schriftlichen Stellungnahme erscheint der AKNW die Aufnahme weiterer Gemeinden in die Gebietskulisse sinnvoll und praxisorientiert, überdies sei der Rückgriff auf aktuelleres Datenmaterial aus Sicht der Architektenkammer NRW dringend geboten.
Unabhängig davon spricht sich die AKNW dafür aus, weniger an den Symptomen der Wohnungsmarktkrise zu arbeiten, sondern vielmehr die eigentlichen Ursachen zu bekämpfen – den grundsätzlichen Mangel an bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten in Nordrhein-Westfalen.
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