Einführungserlass zum „Bauturbo“ in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) hat mit der Baufachlichen Mitteilung 04 einen Einführungserlass zum sogenannten „Bauturbo“ veröffentlicht. Der Erlass erläutert die wesentlichen Änderungen des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ sowie weitere Anpassungen des Baugesetzbuchs für die Windenergie an Land.

28. Mai 2026von Stefan Assenmacher

Ziel der bundesgesetzlichen Neuregelungen ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zusätzlichen Wohnraum schneller zu ermöglichen. Im Mittelpunkt stehen erweiterte Möglichkeiten für Befreiungen und Abweichungen im Bauplanungsrecht sowie flexiblere Regelungen zur Nachverdichtung und Innenentwicklung. Zugleich betont der Erlass die Bedeutung der kommunalen Planungshoheit sowie die Berücksichtigung öffentlicher und nachbarlicher Belange.

Mit den neuen Regelungen ist ein deutlicher Paradigmenwechsel im Bauplanungsrecht verbunden: Wohnungsbau wird durch weitreichende Abweichungsrechte und erleichterte Einzelfallentscheidungen deutlich begünstigt, während die klassische Bauleitplanung als strategisches Steuerungsinstrument ggf. auch an Gewicht verliert. Planerische Entscheidungen verlagern sich zunehmend in die Genehmigungsebene. Dies eröffnet zwar neue Spielräume für eine schnellere Realisierung von Wohnungsbauvorhaben, erhöht zugleich aber die Anforderungen an die Qualität der Einzelfallentscheidungen. Fragen der städtebaulichen Ordnung, der baukulturellen Qualität sowie der Bewältigung von Nutzungskonflikten müssen damit häufiger im konkreten Projekt gelöst werden, anstatt im Rahmen übergeordneter planerischer Konzepte, insbesondere der Bauleitplanung, vorab geklärt zu sein.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass die angestrebte Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht zulasten der Baukultur gehen darf. Vor dem Hintergrund der stärkeren Einzelfallorientierung kommt der frühzeitigen Einbindung qualitätssichernder Instrumente, etwa von Gestaltungsbeiräten oder konkurrierenden Verfahren wie beispielsweise gergelte Wettbewerbsverfahren nach RPW 2013, eine besondere Bedeutung zu, um langfristig tragfähige und qualitätsvolle Lösungen zu sichern. Zugleich begrüßt die AKNW, dass mit den neuen bundesgesetzlichen Regelungen eine einheitlichere Grundlage für die Anwendung und Auslegung geschaffen wird.

Die Veröffentlichung bietet Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplanern eine wichtige Orientierung für die Anwendung der neuen Regelungen in Nordrhein-Westfalen. Zugleich unterstützt der Einführungserlass Kommunen, Bauaufsichtsbehörden und weitere Akteure der Bau- und Planungspraxis bei einer rechtssicheren und verantwortungsvollen Umsetzung.

Die Baufachliche Mitteilung 04 „Einführungserlass zum Bauturbo im Land Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des BauGB 2025 für Windenergie an Land“ steht auf der Website des MHKBD zur Verfügung.

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