Erhöhung der Grunderwerbssteuer beschlossen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat gestern (18.12.2014) mit den Stimmen der Regierungskoalition von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen für eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer gestimmt. Damit steigt der Grunderwerbsteuersatz zum 1. Januar 2015 von derzeit 5 auf 6,5 Prozent. Begründet wird die Erhöhung mit der notwendigen Konsolidierung des Landeshaushalts.

19. Dezember 2014

Im dazugehörigen parlamentarischen Anhörungsverfahren hatte sich die Architektenkammer NRW u. a. für die Schaffung differenzierter Steuersätze innerhalb der Grunderwerbsteuer ausgesprochen, um so bei Grundstücksverkäufen zugunsten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus  einen reduzierten Grunderwerbsteuersatz ansetzen zu können. Diese Anregung ist nun im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens durch die Regierungskoalition aufgegriffen worden.

In einem mitverabschiedeten Entschließungsantrag fordert der Landtag nun die Landesregierung auf, im Bundesrat eine Initiative zu ergreifen, um so eine bundeseinheitliche Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zu erwirken, welche es ermöglicht, Grunderwerb nach Zweck und Region durch Zu- und Abschläge gestaffelt zu besteuern.

Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf  zur Erhöhung der Grunderwerbssteuer

Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Gesetzentwurf zur Erhöhung der Grunderwerbssteuer

 

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