„Fördern, was Wohnungen schafft“

Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft steht derzeit unter keinem guten Stern: Im Januar 2022 gab es durch die Bundesregierung einen Stopp der Energieeffizienz-Förderung, bis September 2022 hatten sich die Bauzinsen vervierfacht, die Baupreise für Wohngebäude haben sich seit 2010 bis 2021 um rund 41 Prozent erhöht, eine hohe Inflation - um vier der herausforderndsten Entwicklungen zu nennen. Und bei den Baupreisen geht es auch zu Beginn des Jahres 2023 weiter.

04. April 2023

Dabei betonen alle: Sie wollen mehr Wohnraum - nur, die gesamtwirtschaftlichen und übergeordneten politischen Rahmenbedingungen sorgen für das Gegenteil:
Im Jahr 2022 haben die nordrhein-westfälischen Bauämter Baugenehmigungen für 59 082 neue Wohnungen erteilt. Das waren 1829 oder 3,0 % weniger als im Jahr 2021 (Vorjahr: 60 911 Wohnungen). Der Rückgang bei den Baugenehmigungen für Wohnungen ist vor allem auf neu zu errichtende Wohngebäude mit einer oder zwei Wohnungen zurückzuführen: Die Zahl der Baugenehmigungen für neu zu errichtende Einfamilienhäuser verringerte sich um 13,9 % auf 11 081; bei den Zweifamilienhäusern war ein Rückgang um 16,4 % auf 3802 Wohnungen zu verzeichnen. Diese Rückgänge dürften zum Teil auf das Auslaufen des Baukindergeldes zum ersten Quartal 2021 und auf das Ende der Förderung von Häusern der Energieeffizienz-Stufe 55 zum 31. Januar 2022 zurückzuführen sein. Die Anzahl der Baumaßnahmen in bereits bestehenden Gebäuden entstehender Wohnungen stieg hingegen um 9,2 % auf 7855.
Der Rückgang der Baugenehmigungen hat auch Auswirkungen auf die Architektenschaft. Denn ist eines klar: Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft unterliegt langfristigen Neubau- und Modernisierungszyklen, und deshalb benötigt sie Verlässlichkeit und Planbarkeit. Zugleich möchten wir eine gesicherte Baukultur: Baukultur umfasst die Stadtentwicklung, umfasst Architektur- und Ingenieurskunst und die Fähigkeit, die anstehenden Herausforderungen für eine in die Zukunft gerichtete natürliche Stadt- und Gemeindeentwicklung für die heutigen und nächsten Generationen anzugehen.

Baukultur schafft Heimat

Baukulturell geprägte Städte und Gemeinden und Regionen sind Anziehungspunkte für Menschen und für Unternehmen, sind Orte der Identität und der Identifikation – kurzum: Sind Heimat für die nordrhein-westfälische Bevölkerung.
Zugegebenermaßen können wir alle nicht in die Zukunft schauen, aber die Aufgabe der Politik ist es, die Grundlagen dafür zu legen, dass die Zukunft gebaut werden kann. „Fördern, was Wohnungen schafft“: Dieses Ziel verfolgt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit der neuen öffentlichen Wohnraumförderung bis 2027. Denn Wohnen ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Mit der öffentlichen Wohnraumförderung bis 2027 setzt das Land Nordrhein-Westfalen neue Maßstäbe bei Förderkonditionen und unterstützt beim Erreichen der CO₂-Einsparziele, um ein Mehr an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum für Menschen mit kleinem oder mittlerem Geldbeutel in Nordrhein-Westfalen zu erreichen. Mit dem neuen Wohnraum-Wachstums-Programm geht Nordrhein-Westfalen voran.

Wohnraumförderung bis 2027

Die öffentliche Wohnraumförderung ist durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Zeit von 2023 bis 2027 mit neun Milliarden Euro ausgestattet worden. Alleine 2023 werden 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, um dafür Sorge zu tragen, dass für Menschen mit niedrigem Einkommen Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. Mit der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen von 2023 bis 2027 geben wir als Land diese Planungssicherheit.
Gleichzeitig treiben wir mit Städten und Gemeinden die Bereitstellung von bebaubaren Grundstücken über verschiedene Nordrhein-Westfalen-Initiativen voran. Denn: Ohne Grundstücke kein Wohnungsbau - und ohne bezahlbare Grundstücke kein bezahlbarer Wohnungsbau. Deshalb machen wir unter anderem aus Brachflächen Bauflächen oder sorgen über eine Verknüpfung von Siedlungsflächen entlang von Schienenhaltepunkten mit der Mobilitätsentwicklung für eine intelligente Ausnutzung der Flächen.
Dabei sind wir darauf angewiesen, dass Städte und Gemeinden, die die Träger der Planungshoheit sind, sich dem Wohnungsneubau nicht verschließen, denn: Nordrhein-Westfalen wächst. Erstmals seit 2006 lebten Ende Juni 2022 in unserem Bundesland wieder mehr als 18 Millionen Menschen. Und: Je größer die Stadt, umso höher der Anteil an Single-Haushalten. Zur Bewältigung der Herausforderungen kommt es entscheidend auf eine kluge und auf Langfristigkeit angelegte kommunale Wohnungspolitik an, damit auch in Zukunft gilt: Die Stadt ist für Alle da.

Mehr Miete und Eigentum

Erklärtes Ziel ist es, ein Mehr an Wohnungsbau im Mietwohnungsneubau und im Eigentum zu erreichen. Dazu hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Weichen gestellt, um digitale, innovative und ressourcenschonende Bauverfahren, nachhaltige und energetische Sanierungen, bezahlbares und qualitativ hochwertiges Wohnen, generationengerechte Quartiersentwicklung und mehr Klimaschutz umzusetzen. Dafür wurden und werden Gesetze geändert, neue Instrumente zur Unterstützung der Investoren, Städte und Gemeinden auf den Weg gebracht und erprobt. Unverändert gilt: Hierbei sind wir auf Ihre Mithilfe und Unterstützung für eine moderne Bau- und Wohnungspolitik angewiesen.

Zukunft selber bauen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit einer verbesserten Eigentumsförderung den Erwerb und den Bau von selbst genutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Wohnraumförderprogramms ist die Eigentumsförderung. In 2023 werden die Konditionen und der Kreis der Förderberechtigten ausgeweitet.
Ab 2023 können im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung auch private Haushalte gefördert werden, die in den erweiterten Einkommensgrenzen, der sogenannten Einkommensgruppe B, liegen. Bisher profitierten ausschließlich private Haushalte der Einkommensgruppe A. Beispielsweise kann ab jetzt eine vierköpfige Familie mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 6900 Euro die öffentliche Wohnraumförderung zur Eigentumsbildung in Anspruch nehmen. Ein weiteres Augenmerk der Eigentumsförderung liegt auf dem Aspekt „Jung kauft alt“. Mehr jungen Menschen wird ermöglicht, Eigentum zu erwerben und auf Vordermann zu bringen. Dies ist insbesondere für viele ländliche Regionen interessant. Immobilieneigentum schützt grundsätzlich vor Altersarmut und schafft zusätzlichen Wohnraum. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt.
Zudem hat die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, auf meine Bitte hin zum 1. März 2023 die Einkommensgrenzen für das Förderprogramm „NRW.BANK.Wohneigentum“ - außerhalb der öffentlichen Wohnraumförderung - angehoben. Immer mehr Menschen, die sich den Traum vom Eigentum erfüllen möchten, steigen aus ihrem Vorhaben aus: Auch Haushalte im mittleren Einkommensbereich haben zunehmend Schwierigkeiten bei der Eigentumsbildung. Grund sind die hohen Bau- und Immobilienpreise sowie steigende Zinsen und die Inflation. Die Anhebung der Einkommensgrenzen ermöglicht es mehr Haushalten, eine Förderung in Anspruch zu nehmen.
Deshalb sind seit dem 1. März 2023 Einpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 75 000 Euro (bisher: 60 000 Euro) und Mehrpersonenhaushalte bis maximal 100 000 Euro (bisher: 75 000 Euro) antragsberechtigt. Für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um
20 000 Euro (bisher: 15 000 Euro). Auch hiermit setzen wir als Land Nordrhein-Westfalen bundesweit Maßstäbe. Das Förderangebot richtet sich an alle Haushalte in Nordrhein-Westfalen, unabhängig von Alter und Familienstand. Über das Programm „NRW.BANK.Wohneigentum“ können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Die Laufzeiten betragen bis zu 30 Jahre, wobei eine Festschreibung der Zinsen über den gesamten Zeitraum möglich ist. Damit schaffen wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen und NRW.BANK Sicherheit in unsicherer Zeit.

Alte Häuser rausgeputzt

So attraktiv war die Modernisierungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen noch nie. Wenn eine Hausbesitzerin oder ein Hausbesitzer alle Möglichkeiten zur Modernisierung im Rahmen des Programmes nutzt, können mehr als die Hälfte der anfallenden Modernisierungskosten durch Tilgungszuschüsse gedeckt werden. Die einfache Rechnung: Je mehr Energiesparmaßnahmen vorgenommen werden sollen, desto höher fallen die Tilgungszuschüsse aus. Diese können bis zu 55 Prozent hoch sein. In der Spitze wird der neu eingeführte Netto-Null-Standard gefördert, bei dem Gebäude sich eigenständig mit regenerativer Energie für Wärme versorgen.
Das Förderprogramm kann auch auf vermietete Eigenheime angewendet werden. Für diese Objekte sind nach der Nutzung des Förderprogramms jedoch bestimmte Miethöhen einzuhalten, die je nach Region und energetischem Zustand des Gebäudes zwischen 6,00 Euro und 7,10 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegen können.
Mit der Modernisierungsförderung können alle zu erwartenden Baukosten über ein zinsgünstiges Darlehen der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK, finanziert werden. 2018 ist das Programm noch mit 100 000 Euro gestartet und wurde nun verdoppelt. Das Förderdarlehen kann jetzt bis zu 200 000 Euro pro Wohnung betragen, ist aber wegen der oben erwähnten hohen Tilgungszuschüsse zwischen 25 % und 55 % immer nur zum Teil zurückzuzahlen. Für die Restsumme werden garantierte Niedrigzinsen zwischen 0,0 % und 0,5 % über mindestens 20 Jahre Laufzeit angeboten.

Modernisierungsturbo

Gemeinsam mit dem erhöhten Förderdarlehen pro Wohnung und der Ausweitung der Förderberechtigten auf die Einkommensgruppe B zünden wir den Modernisierungsturbo, um -zig Tausend ältere Wohnimmobilien energetisch zu modernisieren und ins 21. Jahrhundert zu holen. Damit ist die öffentliche Wohnraumförderung derzeit bundesweit die einzig stabile Förderkulisse, wenn es darum geht, Bestandsimmobilien energetisch zu verbessern. Und darauf lege ich großen Wert: technologie-offen.
Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem neuen Themenportal auf www.mhkbd.nrw. Hier lohnt sich definitiv mehr als ein Blick. Die Bewilligungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte stehen Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sorgt in unsicheren Zeiten für Planungssicherheit. Deshalb können die Architektenschaft, Eigentümer, Mieterinnen und Mieter auf Nordrhein-Westfalen bauen – aller Krisen zum Trotz.
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung bei der Schaffung mehr Wohnraum für Nordrhein-Westfalen!  

Schlaglichter zur öffentlichen Wohnraum- und Modernisierungsförderung 2023:

  • Erhöhung der Förderdarlehen um 15 Prozent in allen Mietniveaus
  • Erhöhung der Tilgungsnachlässe um 10 Prozent in den Mietniveaus 1 bis 3 und um 5 Prozent in den Mietniveaus 4 und 4+ (Stadt Münster)
  • Attraktive Zusatzdarlehen mit einheitlichem Tilgungsnachlass von 50 Prozent
  • Moderate Anpassung der Mieten um 10 Cent in Einkommensgruppe A und 20 Cent in    Einkommensgruppe B
  • Öffnung der Eigentumsförderung für Einkommensgruppe B
  • Modernisierungsdarlehen 2023 pro Wohnung oder Eigenheim: 200 000 Euro, Erhöhung des Tilgungsnachlasses von bisher höchstens 35 Prozent auf bis zu 55 Prozent (bei bestimmten Qualitäten) möglich, Öffnung für Einkommensgruppe B für private Eigentümer
  • Zinskonditionen: 0 Prozent für die ersten 5 Jahre der Zweckbindung, danach 0,5 Prozent für die Dauer   der Zweckbindung

 

Teilen via