Fortbildungsnachweise im Ausland?
Für alle aktiven Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen besteht seit 2005 eine gesetzlich geregelte Fortbildungspflicht. Diese gilt auch für Mitglieder, die im Ausland tätig sind, ihre aktive Mitgliedschaft in der AKNW aber beibehalten wollen. In der Regel verbinden diese Mitglieder einen Aufenthalt in Deutschland auch mit dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung der Akademie der Architektenkammer oder einer anderen, anerkannten Veranstaltung, um ihrer jährlichen Fortbildungspflicht nachzukommen. Nicht immer ist dies jedoch ohne größeren Aufwand möglich, sei es, dass ein „Urlaub“ in Deutschland nicht vorgesehen ist oder dass während des Aufenthaltszeitraums keine geeigneten Fortbildungsangebote in erreichbarer Nähe bestehen.
In diesen Fällen empfiehlt die AKNW, Fortbildungsangebote der ausländischen Architektenkammern wahrzunehmen, sofern dies vor Ort möglich ist. Veranstaltungen, die von Architekten- und Ingenieurkammern angeboten werden, sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der AKNW allgemein anerkannt und bedürfen keiner gesonderten Anerkennung – in Deutschland gilt dies gleichermaßen für Angebote von Architekten- und Ingenieurkammern anderer Bundesländer.
Sollten im Ausland keine Kammerinstitutionen existieren oder von diesen keine Fortbildungen angeboten werden, können selbstverständlich auch Veranstaltungen anderer Anbieter anerkannt werden, sofern deren Inhalte den Fortbildungsthemen der Fort- und Weiterbildungsordnung entsprechen. Wie bei inländischen Veranstaltungen jedoch auch, kann hier die Anerkennung erst nach Antragstellung durch den Bildungsträger von der AKNW geprüft und ausgesprochen werden. Entgegen der Befürchtungen einiger Mitglieder muss das formalisierte Antragsverfahren jedoch kein zwingendes Hindernis für eine mögliche Anerkennung bedeuten. Das Anerkennungsverfahren ist einfach, unbürokratisch und schnell.
In einem konkreten Fall hatte sich ein in Südafrika tätiger Architekt an die Geschäftsstelle der Architektenkammer NRW gewandt: Er wollte seiner Fortbildungsverpflichtung in jedem Fall nachkommen, sah aber in absehbarer Zeit keine Möglichkeit, eine formal anerkannte Fortbildung in Deutschland zu besuchen. Der Arbeitgeber in Kapstadt sah jedoch eine mehrtägige Fortbildung seiner Mitarbeiter im Bereich Projektmanagement an der University of Cape Town vor. Mit Unterstützung der Geschäftsstelle der AKNW konnte die Universität über die gesetzlichen Regelungen informiert und eine formale Antragstellung angeregt werden. Wie in vielen englischsprachigen Ländern besteht auch in Südafrika eine vergleichbare Fortbildungspflicht für Architekten und Ingenieure im Rahmen des cpd (continuing professional development). Somit war den Mitarbeitern der Universität ein Antragsverfahren nicht unbekannt. Da bei dem Projektmanagement-Seminar die inhaltlichen Voraussetzungen einer qualifizierten Fortbildung für Architekten nachweislich vorlagen, konnte eine Anerkennung durch die AKNW in kürzester Zeit ausgesprochen werden - und das Mitglied mit wenig Aufwand seiner Fortbildungspflicht auch im Ausland entsprechen.
Weitere Auskünfte zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen im In- und Ausland erteilt Ihnen Julia Mikolaschek, Tel: (02 11) 49 67 18.
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