Gespräch mit Minister Schneider: Europäische Architekten in NRW
Als Antwort auf einen umfassenden Fachkräf-temangel in der Bundesrepublik Deutschland hat der Bundesrat Ende 2011 die Anerken-nung ausländischer Berufsabschlüsse neu geregelt. Mit dem Berufsqualifikationsfeststel-lungsgesetz soll der Zugang und die Aner-kennung im Ausland erworbener Berufs- und Studienabschlüsse erleichtert werden. Einen Regelungsbedarf für Studienabschlüsse ergibt sich insbesondere für Zeugnisse, die vor Um-setzung der sogenannten Bologna-Reform, die europaweit zu Bachelor- und Masterabschlüs-sen führte, erteilt wurden. - Hartmut Miksch, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, nahm das verabschiedete Gesetz zum Anlass, mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, Guntram Schneider, die besonderen Anforderungen an den Architektenberuf zu erläutern.
Der Minister betonte, dass es keineswegs darum ginge, das Qualifikationsniveau der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Frage zu stellen oder gar abzusenken. Dies sei schon alleine aus Gründen des Verbraucherschutzes nicht geplant. Es sei jedoch von hoher Bedeutung für den europäischen Integrationsprozess, auch praktisch erworbene Erfahrungen beim Berufszugang auch in den Architektenberuf zu berücksichtigen.
Guntram Schneider hob hervor, dass die Entscheidungskompetenz bei der Architektenkammer liege. Das Prinzip eines geregelten Berufszugangs nach 8-semestrigem Studium zuzüglich einer gelenkten zweijährigen Berufspraxis werde nicht in Frage gestellt, und die Entscheidung über eine ausreichende Qualifikation obliege natürlich weiterhin der Kammer und dem Eintragungsausschuss.
Hartmut Miksch verwies in diesem Zusammenhang auf die schon heute bestehende Möglichkeit, abseits dieser Mindestqualifikation Zugang in die Liste der Architekten zu erhalten. Der sogenannte Autodidaktenparagraph ermögliche im Einzelfall die Anerkennung praktischer Tätigkeiten anstelle akademischer Studieninhalte.
Minister Schneider signalisierte, dass mit dieser Regelung das Ansinnen und die Zielrichtung des durch den Bundesrat beschlossenen und durch die Länder umzusetzenden Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes erfüllt sei. Er kündigte an, diese Erkenntnisse in die interministeriellen Gespräche, die auch Ländergrenzen überschreitend stattfänden, einzubringen.
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