HOAI: Heutiges Urteil des EuGH zu Mindest- und Höchstsätzen / FAQ

04. Juli 2019

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute, am 4.7.2019, entschieden: Die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen EU-Recht. Mit diesem Ergebnis mussten wir leider rechnen. Aber bestätigt hat sich auch: Der EuGH hat weder die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure als solche noch die Höhe der Honorarsätze beanstandet, sondern lediglich das gesetzliche Verbot, diese zu unter- bzw. zu überschreiten.

Jetzt müssen wir mit der Entscheidung umgehen; konstruktiv und zukunftsgerichtet! Urteilsschelte führt zu nichts. Die wichtigsten Fragen und Antworten insbesondere zu den Auswirkungen der EuGH-Entscheidung auf Ihre Vertragsgestaltung haben wir in einem FAQ-Katalog zusammengestellt. Unsere Orientierungshilfen zum Abschluss von Verträgen, mit denen die Regelungen der HOAI 2013 weiterhin wirksam vereinbart werden können, halten wir dort ebenfalls in aktualisierter Form für Sie bereit.

Unsere Akademie hat Seminare für Sie vorbereitet, in denen Sie sich intensiver mit dem Themenfeld „Vertragsverhandlungen und Preiskalkulation“ auseinandersetzen können. Zwei Seminare finden bereits kurzfristig am 09.07.19 in Düsseldorf statt. Bitte informieren Sie sich über die laufend aktualisierten Termine unter www.akademie-aknw.de.

Unsere Leistungen als Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sind wertvoll. Daher soll und muss die HOAI weiterhin der Maßstab sein. Und wir sollten darauf bestehen, dass nicht die Mindestsätze der Regelfall sind, sondern in jedem Einzelfall zu prüfen ist, welcher Honorarsatz angemessen ist. Insbesondere mit den öffentlichen Auftraggebern sind wir hierzu im Gespräch. Ob es uns gelingt, das allgemeine Honorarniveau zumindest zu erhalten, vielleicht sogar zu erhöhen, hängt auch von uns allen selbst ab. Wenn wir damit beginnen würden, uns gegenseitig zu unterbieten, sind es nicht die Europäische Kommission oder Europäische Gerichtshof, sondern dann sind es letztlich wir selbst, die die HOAI wirklich außer Kraft setzen. Lassen wir es dazu nicht kommen!

Ihre Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird Sie kontinuierlich über die Website www.aknw.de sowie über das Deutsche Architektenblatt und unsere sozialen Medien über die weiteren Folgen und Entwicklungen informieren, die sich aus dem heutigen Urteilsspruch des EuGH ergeben. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Rechtsberatung unter Tel. 0211 – 49 67 0 bzw. recht@aknw.de wenden. Die Leistungen der Architektinnen und Architekten, der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie der Stadtplanerinnen und Stadtplaner in Deutschland sind gegenwärtig stark nachgefragt. Das ist eine gute Ausgangsbasis, um auch unter veränderten Rahmenbedingungen weiterhin ein faires Miteinander von Auftraggebern und Architektenschaft in Deutschland zu gestalten.

In diesem Sinne grüßt Sie herzlich

Ihr

 

Dipl.-Ing. Ernst Uhing

Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

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