Information für ukrainische Kolleg*innen

Vor dem Hintergrund der zahlreichen aus der Ukraine auch in Deutschland erwarteten Flüchtenden stellt sich die Architektenkammer NRW darauf ein, dass sich unter diesen auch Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner befinden werden.

10. März 2022

Um es ihnen zu ermöglichen, in ihrem Bereich beruflich tätig zu sein, hat die AKNW Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Qualifikationsnachweise im Bereich Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung ins Ukrainische übersetzt. Im Praxishinweis "PH 71 – Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Qualifikationsnachweise" - Вимоги до реєстрації іноземних дипломів або кваліфікаційних сертифікатів -  erhalten Architekten und Stadtplaner aus Drittstaaten einen Überblick darüber, wie sie in ihrem Beruf in Nordrhein-Westfalen tätig sein können.

Mit dem Informationsangebot möchte die Architektenkammer NRW zum Zusammenhalt in Europa beitragen und betroffene Kolleginnen und Kollegen unterstützen. Eine Aussicht auf einen beruflichen Einstieg im Ankunftsland kann Menschen, die von Krieg, Zerstörung und Vertreibung betroffen sind, Halt und Stütze sein.

Auch weiterhin unterstützt die Architektenkammer NRW die #STAND WITH UKRAINE-Aktion der Bundesarchitektenkammer (BAK). Auf der Internetseite der BAK gibt es unter anderem Informationen dazu, wo Architekturbüros beispielsweise Jobangebote melden können, die sich für ukrainische Kolleginnen und Kollegen eignen. Dort findet sich auch die Spendeninformation der Aktion „Deutschland hilft“.

Download

PH 71 – Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Qualifikationsnachweise (PDF)

Übersetzungen

Weitere Informationen

#STAND WITH UKRAINE bei der BAK

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