Kommentar: Briefwahl mit Gültigkeit und Wirkung

In diesem Jahr findet die Wahl zur XII. Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen statt. Bald werden Sie die Unterlagen zur "Kammerwahl 2020" erhalten. Mit Ihrer Stimmabgabe und Wahl tragen Sie ganz konkret dazu bei, Ausrichtungen und Schwerpunktsetzungen der Architektenkammer NRW für die kommenden fünf Jahre zu beeinflussen.

22. Oktober 2020
Ernst Uhing
Dipl.-Ing. Ernst Uhing Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen - Foto: Ingo Lammert

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Dieser November wird ein spannender Wahlmonat. In globalem Maßstab mit Blick auf die Wahl den 59. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika; aber auch für unseren Berufsstand, denn in der zweiten Monatshälfte werden Sie die Unterlagen zur „Kammerwahl 2020“ erhalten. Vielleicht können uns die kontroversen Diskussionen um die US-Wahl daran erinnern, dass die Möglichkeit zu wählen ein demokratisches Grundrecht ist, das nicht so selbstverständlich ist, wie wir es in Deutschland seit nunmehr 75 Jahren erleben. Das systematische Anzweifeln des Instruments der Briefwahl durch den amtierenden US-Präsidenten im Vorfeld des Wahlgangs jedenfalls hätten die meisten von uns wohl bis vor Kurzem kaum für möglich gehalten.

Ich möchte deshalb dieses Editorial nutzen, um Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu aufzurufen, von Ihrem Wahlrecht im Rahmen unserer „Kammerwahl 2020“ bewusst Gebrauch zu machen - und damit auch deutlich zu dokumentieren, dass uns das Recht der berufsständischen Selbstverwaltung ein hohes Gut ist.

Am 18. November beginnt der Versand der Wahlunterlagen an alle Mitglieder der Architektenkammer NRW. Sie haben dann bis zum 9. Dezember Zeit, Ihre Stimme abzugeben. Die rund 31 500 Kammermitglieder wählen dann in Briefwahl die XII. Vertreterversammlung (VVS). Das höchste Gremium der AKNW, das aus seiner Mitte alle Gremien sowie Repräsentantinnen und Repräsentanten der Kammer wählt, wird treffend gerne auch „Architektenparlament“ genannt. Denn einerseits repräsentieren die 201 Delegierten in der Vertreterversammlung die gesamte nordrhein-westfälische Architektenschaft. Andererseits ist die VVS auch ein Gremium, in dem berufspolitisch lebhaft über die künftige Ausrichtung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen diskutiert wird. Es gibt naturgemäß zwischen den Berufsverbänden und Freien Listen, von denen die Kandidatinnen und Kandidaten benannt werden, innerhalb der VVS durchaus unterschiedliche Schwerpunktsetzungen und bisweilen umstrittene politische Strategievorstellungen – ganz wie in unseren Parlamenten auf Landes- und Bundesebene. Mit Ihrer Stimmabgabe und Wahl tragen Sie ganz konkret dazu bei, Ausrichtungen und Schwerpunktsetzungen der Architektenkammer NRW für die kommenden fünf Jahre zu beeinflussen.

Die AKNW ist die größte deutsche Architektenkammer. Ihre Stimme wird bundesweit gehört; unser Rat, unsere Empfehlungen und Forderungen werden im Land Nordrhein-Westfalen gehört und geschätzt. Damit Politik, Wirtschaft, Verwaltung und unsere vielen anderen Partner die Architektenkammer auch weiterhin als legitime Stimme der nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner anerkennen, brauchen alle ehrenamtlich Engagierten die Unterstützung der nordrhein-westfälischen Architektenschaft. Deshalb kämpfen wir gemein- sam für eine hohe Wahlbeteiligung, nicht nur als Bestätigung unserer Arbeit in der AKNW, sondern vor allem als deutliches Signal nach außen, in den politischen Raum.

Weiterführende Informationen über den Wahlablauf finden Sie hier.  Darüber hinaus informieren im Deutschen Architektenblatt NRW die Listen und Verbände mit „Wahlwerbeanzeigen“.

Ich lade Sie herzlich dazu ein, sich über die zentralen Ziele und Leitthesen der unterschiedlichen Gruppen zu informieren und bei Fragen oder Anregungen die Kolleginnen und Kollegen anzusprechen. Wir, die NRW-Architektenschaft, möchten den gesellschaftlichen Diskurs in unserem Land mit unserer Fachkompetenz und unserem Engagement mitgestalten. Machen wir bei der Kammerwahl 2020 deutlich, dass wir mit einer Stimme sprechen und dazu bereit sind, für unsere berechtigten Anliegen kompetent zu kämpfen!

Und eines kann ich Ihnen versprechen: Bei der AKNW-„Kammerwahl 2020“ zählt jede Briefwahlstimme!

Es grüßt Sie herzlich Ihr

Ernst Uhing

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