Planerische Kompetenz in Behörden erhalten!

Kommentar: Planerische Kompetenz in Behörden erhalten!

In NRW beschäftigt uns schon seit einigen Jahren das von allen politischen Parteien unterstützte Projekt, die Landesverwaltung zu verschlanken und effizienter zu machen. Für den Bereich der Bauverwaltungen ist im Zuge dieser Reformen aber darauf zu achten, dass in ausreichendem Maße der notwendige Sachverstand erhalten bleibt - und dass auch in der Zukunft in den Verwaltungen Arbeitsplätze angeboten werden.

22. Januar 2007von Reiner Fuest

Liebe Kollegin,
lieber Kollege, 

eine umfassende „Reformmüdigkeit“ hat der SPD-Vorsitzende Kurt Beck vor kurzem uns Deutschen attestiert. Hat er Recht?

Die Vielzahl der aktuell auf Bundesebene diskutierten Reformprojekte darf uns auf jeden Fall nicht dazu verleiten, die Landesebene aus den Augen zu verlieren. In Nordrhein-Westfalen beschäftigt uns schon seit einigen Jahren das von allen politischen Parteien unterstützte Projekt, die Landesverwaltung zu verschlanken und effizienter zu machen.

Bereits die frühere Landesregierung hat dazu Konzepte entwickelt, und auch die CDU/FDP-Koalition unter Ministerpräsident Rüttgers hat sich ein anspruchsvolles Programm zur Verwaltungsstrukturreform auf die Fahnen geschrieben. Ein Vorhaben, das in den vergangenen Monaten bereits zur Auflösung von über 100 Sonderbehörden in NRW geführt hat und das die Architektinnen und Architekten in NRW mit großer Aufmerksamkeit verfolgen und aktiv begleiten müssen.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat sich frühzeitig in die Diskussion um die Verwaltungsstrukturreform eingeschaltet und immer wieder auf zentrale Anliegen der Architektenschaft hingewiesen. Im vergangenen Herbst hat die Kammer erneut - übrigens in Abstimmung mit der Ingenieurkammer-Bau NRW - ein Positionspapier zur Verwaltungsmodernisierung in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Wichtig ist zunächst: Die Architektinnen und Architekten in diesem Land begrüßen und unterstützen jede Bemühung, das Verwaltungshandeln zu vereinfachen, Strukturen zu verschlanken und die Abläufe in den Behörden effizienter zu gestalten. Für den Bereich der Bauverwaltungen ist im Zuge dieser Reformen allerdings darauf zu achten, dass in ausreichendem Maße der notwendige Sachverstand sowohl in den Sachbearbeiter- als auch in den jeweiligen Leitungsebenen erhalten bleibt - und dass auch in der Zukunft in den Verwaltungen Arbeitsplätze (u. a. für junge Kolleginnen und Kollegen) angeboten werden.

Die NRW-Baukammern haben bei Gesprächen und in Schreiben an die Landesregierung dargelegt, dass allein Architekten, Ingenieure und Stadtplaner über das notwendige Fachwissen verfügen, um die in diesen Bereichen anfallenden Entscheidungen kompetent und zukunftsweisend zu treffen. Zudem ist es aus Sicht von Bauherren, Investoren und Planern unverzichtbar, auf Seiten der Behörden Ansprechpartner anzutreffen, mit denen über Fachfragen auf Augenhöhe diskutiert werden kann. Nur wenn Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner weiterhin in den Verwaltungen unseres Landes an verantwortlicher Stelle tätig sind, ist die Voraussetzung dafür gegeben, dass der Pflege und Weiterentwicklung der Baukultur in Nordrhein-Westfalen in allen Bereichen des Verwaltungshandelns ein hoher Stellenwert eingeräumt wird.

In unserer Stellungnahme haben wir die Landesregierung auch dazu aufgefordert, angestellte Mitarbeiter der Verwaltung durch angemessene Bezahlung, die Möglichkeit zu einer regelmäßigen Fortbildung sowie durch die Übertragung von Verantwortung immer wieder neu zu motivieren. Dazu gehört nach Auffassung der AKNW auch, dass angestellte Architektinnen und Architekten im öffentlichen Dienst einen gewissen Anteil an Eigenplanung erbringen können.

Der Staat soll sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Diese muss er aber auch dauerhaft und verlässlich erbringen. In Zeiten einer Privatisierungswelle im öffentlichen Wohnungssektor ist darauf hinzuweisen, dass es im Rahmen der Daseinsvorsorge bestimmte Bereiche gibt (z. B. Wohnraum für benachteiligte Bevölkerungsgruppen), die der Staat dauerhaft qualitativ und quantitativ sicherstellen muss.

Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Die Reformbemühungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, die unsere grundsätzliche Unterstützung verdienen. Reformmüdigkeit kann und darf es in unserer dynamischen Wissensgesellschaft nicht geben. Die Architektenkammer NRW wird die Verwaltungsstrukturreform weiterhin aktiv begleiten und dabei darauf achten, dass der Kompetenz und Leistungsfähigkeit unserer angestellten Architektinnen und Architekten in den Verwaltungen die gebührende Aufmerksamkeit und Beachtung gezollt wird. 

Es grüßt Sie

Ihr   

Reiner Fuest
Vizepräsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
fuest@aknw.de

 

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