Mehr Geld für die Wohnraumförderung in NRW

Das mehrjährige Wohnraumförderprogramm wird um 1,5 Milliarden Euro auf 10,5 Milliarden bis 2027 aufgestockt. Wie das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) am 2. Juli bekanntgegeben hat, wird das Förderkontingent für das laufende Jahr 2024 von bisher 1,7 Milliarden Euro um eine Milliarde Euro auf 2,7 Milliarden Euro erhöht.

03. Juli 2024von MHKBD/Christof Rose

Die verbleibenden 500 Millionen Euro dienen zur Abdeckung der im Jahr 2023 gewährten Förderung. Mit 2,1 Milliarden Euro wurde eine halbe Milliarde Euro mehr gebunden, als im Plan zur Verfügung stand. Für die Jahre 2025 bis 2027 stehen nach Angaben des MHKBD NRW jeweils 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

„Mit der Erhöhung um eine Milliarde Euro auf 2,7 Milliarden Euro in 2024 tragen wir der erhöhten Fördernachfrage Rechnung“, erklärte Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach. „Mit der öffentlichen Wohnraumförderung haben wir derzeit den Stabilitätsanker, den die Bau- und Wohnungswirtschaft in unserem Land braucht.“

In herausfordernden Zeiten für die Wohnungswirtschaft und die Bauwirtschaft setze Nordrhein-Westfalen damit „ein richtiges Zeichen zum richtigen Zeitpunkt“.

Das Gesamtfördervolumen der öffentlichen Wohnraumförderung setzt sich aus Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes sowie Darlehensmitteln der landeseigenen Förderbank zusammen. Die Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes dienen vor allem der Finanzierung von Tilgungsnachlässen gewährter Förderdarlehen. Die Aufstockung des mehrjährigen Förderprogramms erfolgt, indem die NRW.Bank ihren Anteil der Darlehensmittel erhöht.

Neben der Erhöhung des Gesamtvolumens auf 10,5 Milliarden Euro bis 2027 erfolgt nach Angaben des Bauministeriums ab 2025 eine Anpassung der Zinsverbilligung: Ab 2025 beträgt die anfängliche Verzinsung in allen Förderbereichen 1,0 Prozent sowie die maximale Dauer der Zinsverbilligung 30 Jahre. Für den Bereich des Neubaus von Wohnraum für Auszubildende und Studierende kann der maximale Verbilligungszeitraum weiterhin 40 Jahre betragen. „Mit dieser Anpassung der Zinsverbilligungen finden die aktuellen Marktentwicklungen, insbesondere das Ende der Niedrigzinsphase, Berücksichtigung“, heißt es in einer Presseerklärung des NRW-Bauministeriums.

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