Mindestlohn im TVgG nicht europarechts-konform
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der durch das nordrhein-westfälische Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) vorgegebene Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht automatisch für ausländische Subunternehmen gilt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der durch das nordrhein-westfälische Tariftreue-und Vergabegesetz (TVgG) vorgegebene Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht automatisch für ausländische Subunternehmen gilt. Hintergrund war die Vergabe eines Auftrags der Stadt Dortmund zur Digitalisierung von Akten an die Bundesdruckerei, welche sich an dem Auftrag beteiligen und für die Aktendigitalisierung eine polnische Tochtergesellschaft einbinden wollte. Der EuGH kommt zu dem Schluss, dass die Forderung nach einem vergabespezifischen Mindestlohn in der konkreten Situation unvereinbar mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit ist.
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