Neue Mindeststudienzeit für Fachrichtungen
Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Novellierung des NRW-Baukammerngesetzes beschlossen. Wichtigster Punkt aus Sicht der Architektenkammer NRW: Auch für die Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung gilt künftig, dass nur Absolventen in die Architektenliste eingetragen werden können, die ein Studium mit mindestens acht Semestern absolviert haben. Damit hat die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen den Gesetzgeber mit ihrem beharrlichen Eintreten für eine Anhebung der Ausbildungszeiten letztlich überzeugen können.
Damit hat die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen den Gesetzgeber mit ihrem beharrlichen Eintreten für eine Anhebung der Ausbildungszeiten letztlich überzeugen können. Nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle berechtigen Hochschulabschlüsse in sechssemestrigen Studiengängen dann nicht mehr zur Eintragung in die Listen der jeweiligen Fachrichtungen. Für diejenigen Studierenden, die sich derzeit in der Ausbildung befinden, wird es Übergangsregelungen geben.
Die AKNW begrüßt ausdrücklich, dass sich Landtag und Landesregierung mit dieser gesetzlichen Neuregelung einmütig zu einem Qualitätsgewinn bei der Ausbildung von Studierenden in den Fachrichtungen Landschaftsarchitektur, Stadtplanung und Innenarchitektur an den Hochschulen in NRW bekannt haben. „Das ist ein echter Durchbruch im Hinblick auf mehr Qualität in der Hochschulausbildung, es ist zugleich aber auch ein wichtiger Beitrag im Sinne des Verbraucherschutzes“, kommentierte Martin Müller, der die Innenarchitekten im Vorstand der AKNW vertritt, die Neuregelung.
Die längere Studiendauer schafft die Voraussetzungen für eine weitere Verbesserung der Ausbildungsqualität an den nordrhein-westfälischen Architekturfakultäten. Die Kammer wird jetzt kurzfristig den Dialog mit den betreffenden Hochschulen suchen, um zu erörtern, welche Anpassungserfordernisse sich aus der Gesetzesnovelle für die Hochschulausbildung in den Fächern der Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung ergeben.
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