Neue Richtlinie für die Vor-Ort-Beratung

Am 1. Juli 2012 tritt eine neue Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort in Kraft. Das Bundeswirtschaftsministerium verbessert darin die Förderkonditionen für die Beratungszuschüsse und ändert die Voraussetzungen für die Antragsberechtigung.

04. Juli 2012von Herbert Lintz

Betrug der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung bei Ein- und Zweifamilienhäusern bislang 300 Euro, wird der Zuschuss nun auf 400 Euro angehoben.

Förderhöhen

Für Mehrfamilienhäuser erhöht sich der Betrag von 360 Euro auf künftig 500 Euro. Weitere Boni werden für Thermografie und Stromsparberatungen gewährt, während die bisher förderfähigen Luftdichtheitsmessungen nicht mehr bezuschusst werden. Der gesamte Zuschuss einschließlich aller Boni darf 50 % der Beratungskosten einschließlich Umsatzsteuer nicht überschreiten.

Antragstellung über BAFA

Antragsstellung und Vorgangsabwicklungen erfolgen ausschließlich durch ein Onlineportal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Richtlinie beschreibt die Mindestanforderungen an eine Vor-Ort-Beratung. Die empfohlenen Maßnahmen sind aufeinander abzustimmen, damit selbst bei schrittweiser Sanierung der Standard für ein förderfähiges KfW-Effizienzhaus erreicht wird.

Antragsberechtigte

Das Bundesamt bleibt weiterhin zuständig für die Feststellung der Antragsberechtigung. Wer die Registrierung bis zum Jahresende anstrebt, wird noch nach der bisherigen Förderrichtlinie beurteilt und benötigt z. B. als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz eine 60 Unterrichtsstunden umfassende Fortbildung. Für Neuregistrierungen nach dem Jahreswechsel ändert sich der nachzuweisende Fortbildungsumfang für diese Sachverständigen auf 70 Unterrichtsstunden.

Kostenfreie Berater-Liste der AKNW

Die öffentliche Ausweisung der sog. „BAFA-Beraterliste“ durch das Bundesamt wurde zum 1. Juli 2012 eingestellt. Die AKNW führt daher eine Liste ihrer Mitglieder, die als BAFA-Berater beim Bundesamt antragsberechtig sind und weist sie auf der Homepage als Vor-Ort-Berater aus. Damit bietet die Kammer eine kostenfreie Alternative zu einer von der Deutschen Energieagentur geführten, gebührenpflichtigen Expertenliste. Zur Abwicklung der vor-Ort-Beratung ist ein Eintrag in die Liste der DENA weder maßgeblich für die Förderantragsstellung noch für die Berechtigung als Berater.

Fortbildung Sachverständige

Die Akademie der Architektenkammer bietet im September 2012 eine Fortbildung für staatlich anerkannte Sachverständige an, die bis zum Jahresende zur Antragsberechtigung nach der bisherigen Förderrichtlinie qualifiziert.

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