Neuer Erlass des MSWKS: Modernisierungsförderung

Neuer Erlass des MSWKS: Modernisierungsförderung

Mit Runderlass vom 17.05.03 hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW die Richtlinien zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum (ModR 2001) geändert.

16. Juni 2003von Li

Werden bauliche Maßnahmen nach ModR gefördert, ist eine Kumulation mit Fördermitteln aus dem Wohnraummodernisierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau zulässig. Die Summe der Förderung beider Programme darf die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen. Die Kumulationen mit weiteren Förderprogrammen der KfW sowie mit Fördermitteln aus der REN-Breitenförderung ist ausgeschlossen.

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