Neues Bauordnungsrecht für Nordrhein-Westfalen

Am 12. Juli hat der Landtag NRW das Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Wie NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach am Abend des 12.07.18 auf dem Sommerfest der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf erklärte, kann damit das Planen und Bauen in NRW einfacher, schneller und sicherer werden. „Wir freuen uns, dass die grundlegende Novellierung unseres Baurechts erfolgt ist und dass zahlreiche Anregungen der Architektenkammer NRW aus der Planungspraxis in das neue Landesbaurecht eingeflossen sind“, bekräftigte der Präsident der Architektenkammer, Ernst Uhing, unter dem Applaus der rund 3.000 Gäste auf dem Sommerfest der Kammer in der Düsseldorfer Rheinterrasse.

13. Juli 2018von Christof Rose

Die neue nordrhein-westfälische Bauordnung (BauO NRW 2018) wird zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. „Wichtig ist, dass das Bauen in unseren Städten und Gemeinden künftig leichter ermöglicht wird, etwa durch das veränderte Abstandflächenrecht“, erläuterte Kammerpräsident Ernst Uhing. Die Tiefe der Abstandfläche wird künftig verändert, um dichteres Bauen zu ermöglichen und Nachverdichtungspotentiale auszuschöpfen. Bei der umstrittenen Frage des Nachweises von Parkplätzen bleibt die grundsätzliche Stellplatzpflicht erhalten.

Beabsichtigt ist aber eine Rechtsverordnung, die nur das unverzichtbare Minimum an Stellplätzen festschreiben soll. Die Gemeinden können dann selbst Regelungen über das Erfordernis von Stellplätzen treffen. „Das neue Baurecht wird dazu beitragen, dass jetzt schnell mehr Wohnungsbauprojekte in unseren Städten angegangen werden“, unterstrich Nordrhein-Westfalens Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach, vor den Architektinnen und Architekten in Düsseldorf. 

Neu gefasst werden auch die Vorschriften zur Barrierefreiheit im nordrhein-westfälischen Bauordnungsrecht: Wohnungen in Mehrfamilienhäusern müssen künftig barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Öffentlich zugängliche Anlagen müssen im erforderlichen Umfang barrierefrei sein. „Damit wird die Barrierefreiheit in angemessenem Umfang zum baulichen Standard“, lobte der Präsident der Architektenkammer NRW einen weiteren wichtigen Punkt in der Novellierung der Landesbauordnung. Überlegungen, eine starre Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen einzuführen, sind damit vom Tisch. „Wir sind uns mit der Wohnungswirtschaft im Lande einig, dass der nun gefundene Kompromiss sowohl die Bezahlbarkeit von Wohnungsneubauten als auch die Anforderungen einer alternden Gesellschaft sinnvoll berücksichtigt“, ergänzte Kammerpräsident Ernst Uhing.

Mit dem Gesetz wird festgelegt, dass die Bauaufsichtsbehörden künftig Bauanträge innerhalb von zwei Wochen auf ihre Vollständigkeit überprüfen müssen. Sind die Unterlagen unvollständig oder mit Mängeln behaftet, hat die Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe die Bauherrschaft zur Nachbesserung aufzufordern. „Damit kann das Planen und Bauen im Lande deutlich beschleunigt werden – soweit die Bauaufsichtsbehörden mit ausreichend qualifiziertem Personal besetzt sind“, verband Kammerpräsident Ernst Uhing die positive Bewertung der Baurechtsnovelle mit einem Appell an die Verantwortlichen in Land und Kommunen, wieder mehr Architektinnen und Architekten in den Bauämtern zu beschäftigen.

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Synopse zur BauO NRW

 

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