Erlass der NRW-Landesregierung

Novellierung des Außenbereichserlasses

Um den anhaltenden Strukturwandel in der Landwirtschaft zu unterstützen und den Gemeinden und Kreisen eine höhere Verantwortung für Bauvorhaben im Außenbereich zuzu-erkennen, hat die NRW-Landesregierung die „Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich“ grundlegend überarbeitet. Ziel der Novellierung ist es, allen Beteiligten bei der Planung, den Gemeinden und den unteren Bauaufsichtsbehörden, bei der Zulassung von baulichen Anlagen im Außenbereich eine Hilfestellung zu geben und ihnen die planerischen Spielräume aufzuzeigen.

11. Januar 2007von sü

Der neue Außenbereichserlass umfasst unter anderem Regelungen zu den privilegierten Vorhaben (z. B. Landwirtschaft, Gartenbau, Biomasseanlagen) und begünstigten Vorhaben (z. B. Umnutzung und Ersatz land- und forstwirtschaftlicher Betriebsgebäude). Besondere Einzelprobleme wie die Nutzung erhaltenswerter Bausubstanz, die Wahrung der äußeren Gestalt baulicher Anlagen sowie Anzahl und Qualität neuer Wohnungen werden ausführlich behandelt.  

In diesem Zusammenhang werden auch die Ersatzbaumöglichkeiten für Wohngebäude thematisiert. Der Erlass enthält auch Vorgaben zur Schonung des Außenbereiches und den zu berücksichtigenden öffentlichen Belangen. Der Außenbereichserlass soll eine landeseinheitliche Genehmigungspraxis zu § 35 BauGB und den Schutz des Freiraums gewährleisten. Er wurde gemäß Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz vom 27.10.2006 veröffentlicht.

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