Stadt Essen erhält „Ausloberpreis 2022“

Die Stadt Essen realisiert viele ihrer wegweisenden und zentralen Bauvorhaben mit geregelten Planungswettwerben. Für diesen vorbildlichen Einsatz für die Baukultur hat die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen gestern Nachmittag (12.12.22) in Essen den „Ausloberpreis 2022“ an die Ruhrgebietsmetropole verliehen. „Das Engagement der Stadt Essen für das Wettbewerbswesen ist vorbildlich“, begründete der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ernst Uhing, die Verleihung des Ausloberpreises.

Städtische Bauten und Freianlagen stehen im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Sie liegen oftmals exponiert und sind als Zentren der Begegnung und des sozialen Miteinanders konzipiert. Insofern stellen sie höchste Anforderungen an Architektur und Städtebau. Geregelte Wettbewerbe versprechen optimale Planungsergebnisse, indem sie funktionale, wirtschaftliche, städtebauliche und gestalterische Aspekte vereinen und zugleich für große Akzeptanz bei Nutzern und der Bevölkerung sorgen. „Mit ihren geregelten Ausschreibungsverfahren wird die Stadt Essen den höchsten Anforderungen gerecht“, begründete Kammerpräsident Ernst Uhing die Auszeichnung der Kommune. Das zeigten auch verschiedene größere Bauaufgaben der vergangenen Jahre, welche die Stadt Essen insbesondere im Schulbau und im Verwaltungsbau umgesetzt hat. „Die Stadt Essen kann damit als Inspiration und Vorbild für andere Kommunen dienen.“

Für die Stadt Essen nahm Martin Harter, Geschäftsbereichsvorstand Stadtplanung und Bauen, die Auszeichnung entgegen. „Ich freue mich über die Würdigung unserer Wettbewerbsverfahren, die dem gemeinsamen Engagement von Politik und Verwaltung zu verdanken sind“, sagte der Planungs- und Baudezernent der Stadt Essen – und berichtete von weiteren Wettbewerbsverfahren im Schulbau und der Stadtentwicklung.

Die Übergabe der Urkunde zum „Ausloberpreis 2022“ fand in der Gustav-Heinemann-Gesamtschule im Essener Stadtteil Schonnebeck statt – einem Schulneubau, der aus einem geregelten Planungswettbewerb hervorgegangen war. Mit der Umsetzung des drei- bis viergeschossigen Neubaus und Lernorts für insgesamt etwa 1.300 Schüler und Schülerinnen sowie 110 Beschäftigte war die Arbeitsgemeinschaft SEHW Generalplaner ARGE aus Berlin beauftragt worden, der erste Preisträger eines im Jahr 2015 ausgerichteten Wettbewerbes.

Die Stadt Essen ist der zehnte Preisträger (2018: Ev. Kirche von Westfalen; 2015: Wohn+Stadtbau, Münster; 2011: Regionale 2010 Agentur, 2008: BLB NRW Niederlassung Aachen, 2006: Bischöfliches Generalvikariat Münster; 2001: Stadt Hamm; 1996: Stadt Lemgo; 1994: Stadt Köln; 1992: Stadt Münster). Die Auszeichnung ist nicht dotiert.

Zum „Ausloberpreis 2022“ ist eine Dokumentation erschienen, in der die Wettbewerbsverfahren der vergangenen zehn Jahre der Stadt Essen in Text und Bild vorgestellt werden. Die Broschüre kann kostenlos bei der Architektenkammer NRW bestellt werden (poststelle@aknw.de) und steht in Kürze zum Download bereit unter www.aknw.de (Rubrik: „Baukultur/Auszeichnungsverfahren/Ausloberpreis“).

Hintergrund: Architektenwettbewerbe

Wer einen Architektenwettbewerb auslobt, erhält zum Preis eines Vorentwurfs viele unterschiedliche Vorentwürfe für sein Bauvorhaben. Zu den Kernelementen des Architektenwettbewerbs gehören die Anonymität der Verfasser (eine Jury wählt aus anonymisierten Planungsunterlagen aus), die neutrale Bewertung der eingereichten Arbeiten anhand eines festen Kriterienkatalogs und die Transparenz des Verfahrens.

Der Architektenwettbewerb ist einzigartig als Verfahren, für ein Projekt die beste Lösung und den geeigneten Architekten bzw. die geeignete Architektin zu finden. Nirgendwo sonst in der Wirtschaft erbringen Mitglieder eines Berufsstandes so umfangreiche Leistungen ohne die Gewissheit, dafür vergütet zu werden. Die Gegenleistung, die für diesen Einsatz erwartet wird, ist die Zusage, dass einer der Preisträger mit dem anschließenden Auftrag rechnen darf; und dass das Verfahren nach fairen Spielregeln abläuft.

In Nordrhein-Westfalen gilt die „Richtlinie für Planungswettbewerbe“ (RPW 2013), die das Land NRW 2014 für seine Wettbewerbsverfahren als verbindlich festgelegt hat. Die RPW 2013 wurde zuvor bereits vom Bundesbauministerium für alle Planungswettbewerbe des Bundes eingeführt.

Gegenwärtig werden in Nordrhein-Westfalen jedes Jahr rund 70 – 100 Wettbewerbsverfahren nach den anerkannten Wettbewerbsregeln durchgeführt und von der Architektenkammer NRW registriert. Allen Bauherren, die sich für die Auslobung eines Wettbewerbs interessieren, bietet die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eine kostenlose, persönliche Beratung vor Ort an.

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