Stellplatzrichtlinie der Stadt Düsseldorf
Im Dezember 2015 hat die Stadt Düsseldorf der Fachöffentlichkeit eine neue Richtlinie für die Berechnung von notwendigen PKW-Stellplätzen im Wohnungsbau vorgestellt. Hierzu wurde die sogenannte ÖPNV-Lagegunst der Wohnstandorte im Stadtgebiet ermittelt.
Es werden drei Zonen mit sehr guter, guter und mittlerer ÖPNV-Anbindung unterschieden. Je nach Wohnungsgröße und Wohnnutzung ergibt sich eine differenzierte Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen im Wohnungsbau. Abweichende Stellplatzregelungen sind im Rahmen städtebaulicher Verträge möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt soll eine vergleichbare Regelung für Fahrradabstellplätze erarbeitet werden.
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Novelle der Landesbauordnung hatte die AKNW vorgeschlagen, dass die Ermittlung des Stellplatzbedarfs der kommunalen Satzungshoheit unterliegt. Die neuen Regelungen der Stadt Düsseldorf kommen dieser Anregung entgegen und kann Vorbild für vergleichbare Regelungen anderer Kommunen sein.
Die neue Stellplatzrichtlinie der Stadt Düsseldorf finden Sie hier
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