Studium - und dann?

Hochschul-Informationsveranstaltung am 4. Juli an der Universität Siegen: Studentinnen und Studenten des Bachelor-Studiengangs Architektur ließen sich von AKNW-Pressesprecher Christof Rose und dem Geschäftsführer des Versorgungswerkes der AKNW, Jörg Wessels, über die Eintragungsvoraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Kammer, über die Schwerpunkte der berufspolitischen Kammerarbeit und die baukulturellen Aktivitäten informieren. Auch die Hinweise des Versorgungswerks zu Fragen der Rentenversicherung und zum Prinzip der berufsständischen Versorgungseinrichtung wurden von den jungen Leuten mit großem Interesse aufgenommen.

26. Juli 2016von Christof Rose

"Ich freue mich, dass die Architektenkammer und das Versorgungswerk regelmäßig zu uns nach Siegen kommen, um unsere Studierenden über die berufsständische Selbstverwaltung und Perspektiven des Berufsstandes zu informieren", sagte Dipl.-Ing. Eva Maria Juncker, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Thomas Dibelius, in ihrer Begrüßung. Die Hochschule habe ein Interesse daran, den jungen Leuten frühzeitig Berufswege und die notwendigen Voraussetzungen dazu aufzuzeigen.

Unter dem Motto "Von der Hochschule in den Beruf" informiert die Architektenkammer NRW regelmäßig an den Architektur-Studiengängen des Landes über ihre Arbeit. Ziel ist, den Berufsnachwuchs frühzeitig für die Kammerarbeit zu interessieren und die Eintragungsvoraussetzungen bekannt zu machen. Vor allem die notwendige Mindeststudiendauer von acht Semestern als Eintragungsvoraussetzung in die Architektenliste ist nicht allen Studentinnen und Studenten bekannt.

Was noch zu beachten ist, steht in dem "Start"-Ordner, den die Kammervertreter vor Ort an die Studierenden überreichen. Der Ordner enthält nicht nur alle relevanten Informationen über die AKNW, das Versorgungswerk, die Akademie und die Stiftung Deutscher Architekten, sondern bietet auch ein System für die Sammlung der notwendigen Eintragungsunterlagen.

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