Überbrückungshilfe II für KMU mit Corona-bedingten Umsatzausfällen
Nach den bereits bestehenden Sofortmaßnahmen, Liquiditätshilfen, Kurzarbeitergeldern und Überbrückungshilfen für Klein- und Mittelbetriebe durch Bund und Länder wurden jetzt weitere Maßnahmen als Überbrückungshilfe II durch Zuschüsse zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz beschlossen.
Dies betrifft folgende Änderungen zur Überbrückungshilfe I für die Monate September bis Dezember 2020:
- Antragsberechtigt sind kleine u. mittelständische Betriebe mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten, oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
- Die maximale Förderung wie bei Überbrückungshilfe I: 50.000 Euro pro Monat (insgesamt maximal 200.000 Euro). Die KMU-Schwelle, wonach bei Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten max. 9.000 Euro, mit bis zu 10 Beschäftigten max. 15.000 Euro förderfähig sind, wird gestrichen.
- Monatliche Fixkostenerstattung (Zuschusshöhe):
- 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
- 60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% bis 70% (bisher 50% Fixkosten),
- 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch), jeweils Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
- Keine Erstattung bei Umsatzeinbruch von weniger als 30%.
- Die Personalkostenpauschale beträgt 20% der förderfähigen Kosten (bisher bei Überbrückungshilfe I 10%).
- Nachweis wie bei Überbrückungshilfe I: Elektronische Antragstellung und Bestätigung der Plausibilität durch den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Elektronische Abrechnung der endgültigen Umsatzeinbrüche und Fixkosten nach Programmende mit Rückforderungs- und Nachschusspflicht (bei Überbrückungshilfe I keine Nachschusspflicht)
Förderung aus verbleibenden Mitteln der Überbrückungshilfe I
Diese Änderungen bedeuteten eine wesentliche Verbesserung der Zugangsbedingungen, der Antragsberechtigung und Förderhöhe für betroffene kleine und mittelständische Unterneh-men, um Corona-bedingte Umsatzausfälle und betriebliche Fixkosten teilweise auszugleichen.
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