Vorerst noch keine Beendigung des Lockdown

Die Bundeskanzlerin hat gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10.02.2021 im Rahmen einer Videokonferenz beschlossen, die bisherigen Beschränkungen zunächst bis zum 7. März 2021 im Wesentlichen beizubehalten.

11. Februar 2021von Dr. jur. Volker Steves

Vor dem Hintergrund der Virusmutationen müssten „Öffnungsschritte vorsichtig und schrittweise erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren“.

Eine Ausnahme sieht der Beschluss allerdings für Friseurbetriebe vor. Deren Betrieb soll unter strengen Auflagen zur Hygiene und zur Steuerung des Zutritts ab dem 1. März 2021 wieder möglich sein. Auf eine einheitliche Regelung zur „Wiederöffnung“ der Schulen und Kindertagesstätten konnten sich die Beteiligten nicht einigen. Hier werden die Länder eigenständig im Rahmen ihrer Kulturhoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung entscheiden.

Der Beschluss muss noch in Landesrecht („Coronaschutzverordnung“) umgesetzt werden. Er ist hier abrufbar.

 

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