VV TB NRW mit Wirkung zum 18. Juli 2022 geändert

Mit Veröffentlichung im Ministerialblatt wurde im Juli 2022 eine Änderung des Runderlasses „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW“ mit einer Neufassung der VVTB NRW bekanntgegeben.

14. September 2022von Lars Schuchard

In der aktuellen Fassung der Verwaltungsvorschrift wurden sowohl redaktionelle Anpassungen aufgenommen als auch zahlreiche inhaltliche Änderungen vorgenommen.

Bereits im vergangenen Jahr wurde in NRW die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlichte Ausgabe der Musterverwaltungsvorschrift (MVV TB) eingeführt. Über die VV TB NRW werden daher lediglich solche Stellen erfasst, die aufgrund von landesrechtlichen Regelungen von der MVV TB abweichen.

In der nun veröffentlichen VV TB NRW Ausgabe Juli 2022 sind insbesondere folgende Anpassungen festzustellen:

  • Kapitel A1 ist nicht mehr Bestandteil der VV TB NRW, es gilt daher das Kapitel A1 im Teil A der MVV TB, die Zuordnungen der Erdbebenzonen, der Windzonen und der Schneelastzonen sind fortan ebenfalls beim DIBt hinterlegt.
  • Kapitel A6 wird in NRW ebenfalls nicht mehr aufgegriffen, es gilt daher Kapitel A6 im Teil A der MVV TB

Anpassungen im Kapitel A4 im Teil A – Anlage A 4.2/3 Nummer 6 – Barrierefreiheit Wohnungen – Handläufe. Abschnitt 4.3.6.3 der VV TB NRW zur DIN 18040-2 wurde geändert. Der erste Satz des Abschnitts wird wie folgt ersetzt: „Handläufe an Treppenläufen und Zwischenpodesten müssen einen sicheren Halt bei der Benutzung der Treppe bieten.“ Damit ist die Anforderung an beidseitige Handläufe von Treppenläufen mit Blick auf den sicheren Halt im Einzelfall zu entscheiden und nicht durch die VV TB NRW vorgeben.

Die aktuelle Fassung der VV TB NRW finden Sie auf den Seiten des Landesministeriums.

Zur besseren Übersicht hat das Ministerium eine Version des Dokuments erstellt, in dem die Änderungen im Vergleich zu der Fassung der VV TB NRW vom Juni 2021 markiert sind. Dieses finden Sie hier.

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