„WeGeBau“ fördert Weiterbildung
Mit einem neuen Programm will die Bundesagentur für Arbeit kleinen und mittelständischen Unternehmen dabei helfen, ihre Belegschaft zu fördern. Das Sonderprogramm „WeGeBau“ konzentriert sich dabei vor allem auf die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten nach dem dritten Buch des Sozialgesetzbuchs.
Dabei finanziert das Programm die Weiterbildung sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Arbeitnehmer erhalten eine Erstattung der Lehrgangsgebühren, Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung des Arbeitsentgelts für die ausgefallene Arbeitszeit inklusive des Sozialversicherungsanteils.
Voraussetzung für die Förderung durch „WeGeBau“ ist:
- das Unternehmen hat weniger als 100 Mitarbeiter
- der sich weiterbildende Mitarbeiter ist 50 Jahre und älter oder ohne Berufsabschluss; bzw. Quereinsteiger im ausgeübten Beruf
- die Weiterbildung geht über ein rein arbeitsplatzbezogenes Thema hinaus (nicht förderungswürdig ist z. B. eine Fortbildung über die Führung einer bestimmten Maschine)
- die Weiterbildungsmaßnahme geht über mindestens 20 Wochen oder 80 Unterrichtsstunden
- die Weiterbildung ist bis zum 31.12.2006 abgeschlossen
Zu den geförderten Weiterbildungen gehören unter anderem EDV-Schulungen, Sprachlehrgänge, Qualitätsmanagement, Verkaufstraining, aber auch spezifische Zusatzqualifikationen in neuen Berufsfeldern. Kurse die bisher nicht durch die Agentur für Arbeit anerkannt sind, können von der jeweiligen Arbeitsagentür individuell genehmigt werden.
Um die Förderung durch das Programm zu beantragen, wenden Sie sich an die Arbeitsagentur der Stadt, in der Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Bitte beachten Sie dabei, dass die Förderung zeitlich begrenzt ist – die geförderten Kurse müssen bis Ende 2006 abgeschlossen sein.
Mehr Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit in Ihrer Stadt.
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