Wertermittlung: Neue Immobilienwertermittlungsverordnung
Die seit 20 Jahren fast unverändert bestehende Wertermittlungsverordnung soll in Kürze novelliert und durch eine Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst werden. Mit den neuen Regeln sollen die veränderten Situationen auf dem Grundstücksmarkt berücksichtigt werden.
Die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt haben sich z.B. durch die neuen Bundesländer, den Stadtumbau, die Soziale Stadt sowie den demographischen und wirtschaftlichen Wandel verändert. Die zunehmende Internationalisierung und Kapitalmarktorientierung der Immobilienwirtschaft beeinflusst das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt immer stärker. Neu sind Regelungen zur Bewertung der künftigen Entwicklung eines Gebiets. Zudem werden neue, für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte wie die energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmale erfasst. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll im Sommer in Kraft treten.
Die ImmoWertV steht in der vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung auf der Homepage des Bundesbauministeriums unter www.bmvbs.de zum Download.
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