
Wohnraumförderung auf Rekordniveau
Mit aktuell rund 2,3 Milliarden Euro bewegt sich die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen auf sehr hohem Niveau. Wie die Mittel eingesetzt und abgerufen werden, diskutierte der Vorstand der Architektenkammer NRW am 6. Mai mit Repräsentanten der NRW.Bank.
„Die Förderhöhe ist auch im bundesweiten Vergleich beeindruckend“, erklärte Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer NRW in der Vorstandssitzung. Es bleibe die Frage, warum die Zahl der tatsächlich realisierten geförderten Wohnungen dennoch auch in NRW weiterhin zu niedrig liege.
„Ich bin seit über 40 Jahren in der Wohnraumförderung unterwegs. Das, was jetzt läuft, habe ich aber auch noch nicht erlebt.“ Mit diesen Worten stieg Jürgen Jankowski, Prokurist und Ansprechpartner für Wohnraumförderung der NRW Bank, in seinen Vortrag vor dem Kammervorstand ein. Die Wohnungsbauförderung in NRW bewege sich auf einem Rekordhoch. Zugleich würden aktuell mehr Förderanträge gestellt als je zuvor.
Christian Stevens, ebenfalls Förderberater der NRW.Bank, wies darauf hin, dass aktuell noch Budget zur Verfügung stehe. „Interessierte können entsprechende Anträge stellen.“ Etwa die Hälfte des Fördervolumens fließe in den Bereich Mietwohnungsbau.
Stevens unterstrich, dass etwa jeder zweite Bürger Nordrhein-Westfalens anspruchsberechtigt sei. „Wir sprechen hier über den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau, der schon längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist.“
Die Förderhöhe liege aktuell zwischen 1920 und 3490 Euro pro m2 Wohnfläche, je nach Einkommensgruppe und örtlichem Mietniveau. Der Tilgungsnachlass betrage 30 Prozent (Mietstufen 1 -3) bzw. 35 % für die höheren Mietstufen. Die Quotenregelung – Mischung von gefördertem und frei finanzierten Wohnungsbau – und die gezielte Berücksichtigung verschiedener Gruppen von Mieter*innen habe in der Praxis dazu geführt, dass im Neubaubereich geförderte Wohnungen kaum mehr von frei finanzierten Objekten zu unterscheiden seien. „Die Förderung ist sehr gut, es rechnet sich für viele Investor*innen“, resümierte Jürgen Jankowski. „Deshalb ist die Nachfrage gegenwärtig auch so hoch.“ Anträge kommen nach Angaben der NRW.Bank-Experten zu 60 % aus dem privaten Bereich, 40 % seien professionelle Investoren und Institutionen.
In der Diskussion mit dem AKNW-Vorstand räumte der Förderexperte ein, dass ein erkennbarer Nachteil der heute pauschalierten Förderung sei, dass oftmals sehr hochwertig gebaut werde. „Ein Beitrag zum kostengünstigen Bauen ist damit noch nicht verbunden“, so Jürgen Jankowski.
Der Vorstand der Architektenkammer NRW warb dafür, mit allen Beteiligten eine konsequente Diskussion über Standards zu führen. Von der Architektenschaft vorgeschlagene Regelungen wie der „Gebäudetyp-E“ sowie eine „Oldtimerregelung“ für die Erneuerung von Bestandsgebäuden lieferten dazu konkrete Ansatzpunkte.
Parlamentarische Initiative
Passend zu der Diskussion über die Wohnraumförderung wird im Landtag NRW gegenwärtig ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU sowie Bündnis 90/Die Grünen beraten, Ti-tel: „Sozialorientiertes Wohnen stärken – gemeinsam leichter Wohnraum schaffen“. Der Vorstand der Architektenkammer NRW unterstützt das Ansinnen und fordert in seiner Stellung-nahme, den Ausbau der öffentlichen Wohnraumförderung weiter voranzutreiben. „Wir brauchen ein normenreduziertes Planen und Bauen über die gesamte Wertschöpfungskette Bau hinweg“, fordert die AKNW. Der Kammervorstand regte an, mit Land und Bauwirtschaft gemeinsame Pilotprojekte auf den Weg zu bringen.
Bundesweite Architektenbefragung zur Berufspolitik
Der Vorstand bittet alle Kammermitglieder darum, sich auch in diesem Jahr wieder an der bundesweiten Architekt*innenbefragung zu berufspolitischen Fragestellungen zu beteiligen. Die Schwerpunktthemen sind u.a. KI, Nachhaltiges Planen und Bauen, Bundesregister Nachhaltigkeit und Gründungsbereitschaft. Auch Fragen zur Entwicklung von Softwarekosten wurden auf Initiative der AKNW mit aufgenommen Die Befragung wird als Online-Befragung vom 19.05. - 16.06.2025 durchgeführt.
Hinweispapier zu Rente und Krankenversicherung
AKNW-Vorstandsmitglied Claus Klein verwies auf ein neues, umfangreiches Hinweispapier der Bundesarchitektenkammer, das darlegt, dass die Pflicht von Versorgungswerk-Mitgliedern zur Krankenversicherung bei Eintritt in die Rente erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann. Das Papier zeige anschaulich in Modellrechnungen auf, welchen Gestaltungsspielraum Kammermitglieder haben, wenn man sich rechtzeitig mit diesem Thema beschäftigt. Das Papier ist auf der Homepage der Bundesarchitektenkammer abrufbar.
Informationen des Versorgungswerks der AKNW finden Sie hier.
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