Erster gemeinsamer Pressetermin der NRW-Planungs- und Bauwirtschaft vor der Landespressekonferenz

„Wohnungsbau 2020+“ gefordert

Nordrhein-Westfalen braucht ein Gesamtkonzept „Wohnungsbau 2020+“. Mit dieser Forderung verweist die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen auf die großen Herausforderungen, vor denen der Wohnungsbau in NRW gegenwärtig steht. „Energetischer Klimaschutz, demografiefester Umbau und sozialer Wohnungsbau sind die zentralen Aufgaben, die Politik, Wohnungswirtschaft, Bauwirtschaft und Planer jetzt gemeinsam angehen müssen“, erklärte der Präsident der AKNW, Hartmut Miksch, am 21. November 2011 vor der Landespressekonferenz in Düsseldorf. Gefordert sei eine gewaltige Anstrengung, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit angemessenem Wohnraum auch nach dem Jahr 2020 gewährleisten zu können.

21. November 2011

Der Präsident der Architektenkammer begrüßte ausdrücklich die Absichten der Landesregierung, mit dem „Klimaschutzgesetz“ die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent zu verringern. „Das Land sollte mit gutem Beispiel voran gehen und nur noch Landesbauten realisieren, die klimaneutral sind“, forderte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Die angemessene und zukunftssichere Entwicklung des Wohnungsbestandes in Nordrhein-Westfalen lässt sich nach Auffassung der AKNW nur über eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten realisieren. Vor allem Privateigentümer und Wohnungsunternehmen müssen motiviert werden, in den Bestand zu investieren. Dazu bedarf es eines geschlossenen Förderkonzeptes, das Investitionen anreizt und langfristige Planungssicherheit bietet. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen fordert insbesondere,

  • auf Landesebene das Wohnraumförderprogramm dauerhaft in der Höhe von 1 Mrd. Euro anzusetzen und es intensiv zu bewerben;
  • auf Bundesebene die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten von Investitionen in den Wohnungsbau deutlich zu verbessern und bei der energetischen Gebäudesanierung eine Abschreibung von jährlich zehn Prozent der Kosten festzulegen, um private Investitionen anzuregen.

Hinsichtlich der klimagerechte Erneuerung des Bestandes wies Hartmut Miksch darauf hin, dass von den rund 8,6 Mio. Wohnungen in NRW etwa drei Viertel vor Einführung der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Allein für die energetische Verbesserung der Sozialwohnungsbestände werde ein Bedarf von 7 bis 8 Mrd. Euro geschätzt. Um den gesamten nord-rhein-westfälischen Wohnungsbestand energetisch auf ein akzeptables Niveau zu bringen, würden Investitionen in Höhe von 90 Milliarden Euro notwendig, erklärte Miksch.

Hinzu kämen rund 50 Milliarden Euro für den demografiefesten Umbau des Bestandes, vorausgesetzt man strebe das Ziel an, etwa ein Drittel des Wohnungsbestandes bis zum Jahr 2030 barrierefrei oder barrierearm umzubauen. „Das ist keine Luxusdiskussion, sondern eine Frage der schieren Notwendigkeit“, betonte Miksch vor den Journalisten der Landespressekonferenz. Die Gesellschaft könne unmöglich die stationäre Pflege aller Gebrechlichen, Kranken und Dementen in Heimen bezahlen. Als drittes, wichtiges Element eines Konzeptes „Wohnungsbau 2020+“ benannte Hartmut Miksch die Intensivierung des geförderten Wohnungsbaus in NRW. Die Zahl der „Sozialwohnungen“ sei innerhalb von zehn Jahren von 1,2 Millionen auf heute rund 650.000 gesunken. Dieser Trend müsse gestoppt werden, warnte Kammerpräsident Hartmut Miksch.

Für die nordrhein-westfälische Bauwirtschaft verwies der Präsident des Bauindustrieverbands, Andreas Schmieg, auf die notwendige Sanierung der Verkehrsinfrastruktur. So seien rund 300 Autobahnbrücken in NRW (von mehr als 4.000 insgesamt) dringend reparaturbedürftig. „Die Zahl wird noch steigen, weil immer mehr und immer schwerere Lastwagen über unsere Straßen und Brücken fahren“, erläuterte Schmieg. Auch die Bauwirtschaft sieht die energetische Sanierung des Baubstandes als besondere Herausforderung für die Planungs- und Baubranche in NRW an. Um die notwendigen Milliardensummen zu mobilisieren, sei neben günstigen Kreditzinsen für Sanierungswillige vor allem eine wirksamere steuerliche Absetzbarkeit der Schlüssel zu mehr privaten Investitionen.

 

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