
Erstinformation
Auftraggeberinnen und Auftraggeber sind verpflichtet faire Vergabeverfahren durchzuführen. Wir empfehlen ihnen als Auftragnehmer*innen die Überprüfung der folgenden Punkte.
Auch wenn für eine Bekanntmachung noch keine Registriernummer vergeben wurde, sind Wettbewerbe im Normalfall schon vor der Veröffentlichung bei der AKNW angezeigt und die allgemeinen Bedingungen abgestimmt.
Ihnen kommen Eignungskriterien unpassend vor? Sie sind sich nicht sicher, ob Sie guten Gewissens an dem Wettbewerb bzw. Verhandlungsverfahren teilnehmen können? Wir unterstützen Sie gerne!
Alle Verfahren mit einem Auftragsvolumen über 215.000 Euro werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Tipps und HInweise zur Anwendung von TED-online finden Sie hier.
Der „Unterstützungsfonds Vergabeverfahren“ soll der Mitgliedschaft der AKNW die Chance bieten, inhaltlich und finanziell bei Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer unterstützt zu werden.
Nähere Informationen zu den Möglichkeiten, Aufgabenbereichen und Voraussetzungen für eine mögliche Unterstützung finden Sie hier.
Mithilfe unserer Checkliste können Sie prüfen, welche Voraussetzungen für die Unterstützung erfüllt sein müssen.
Erstinformation
Wettbewerbs- und Vergabewesen