Informationen für Planende

Auftraggeberinnen und Auftraggeber sind verpflichtet faire Vergabeverfahren durchzuführen. Wir empfehlen ihnen als Auftragnehmer*innen die Überprüfung der folgenden Punkte.

Prüfen Sie, ob der Wettbewerb bei der Architektenkammer bekannt ist!


Auch wenn für eine Bekanntmachung noch keine Registriernummer vergeben wurde, sind Wettbewerbe im Normalfall schon vor der Veröffentlichung bei der AKNW angezeigt und die allgemeinen Bedingungen abgestimmt.

Öffentliche Auftraggeber müssen sich an das Vergaberecht halten!


Ihnen kommen Eignungskriterien unpassend vor? Sie sind sich nicht sicher, ob Sie guten Gewissens an dem Wettbewerb bzw. Verhandlungsverfahren teilnehmen können? Wir unterstützen Sie gerne! 

Es gibt eine Vielzahl von Ausschreibungen online, zu welchen Sie sich bewerben können!


Alle Verfahren mit einem Auftragsvolumen über 215.000 Euro werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht. 

Tipps und HInweise zur Anwendung von TED-online finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner*innen

 Michaela Zimmermann
Michaela Zimmermann

Erstinformation energieeffizientes Bauen, Anerkennung von Veranstaltungen externer Fortbildungsträger, Wettbewerbs- und Vergabewesen

Telefon 0211 49 67-19fortbildung-anerkennung@aknw.de
Dipl.-Ing. Architektin
Dipl.-Ing. Architektin Christine Dern

Techn. Fragen des Bau- und Planungsrechts, Wettbewerbs- und Vergabewesen

Telefon 0211 49 67-55berufspraxis@aknw.de