Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz

Mit der Änderung der Bauordnung NRW am 02.07.2021 und der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) am 09.07.2021 werden staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes in Nordrhein- Westfalen auf Antrag auch als Prüfingenieure für Brandschutz anerkannt. 

Die Bauaufsichtsbehörde hat die Möglichkeit, einer Prüfingenieurin oder einem Prüfingenieur für Brandschutz Prüfaufgaben nach Bauordnung NRW zu übertragen. Hierzu gehört die erforderliche Prüfung der Übereinstimmung eines Vorhabens mit den Brandschutzvorschriften. Die Prüfingenieurin oder der Prüfingenieur für Brandschutz hat darüber hinaus die Aufgabe, Prüfaufträge auszuführen, indem sie oder er die Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutzkonzeptes prüft. 

Zuständig für die Anerkennung ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD). Dort finden Sie das aktuelle Verzeichnis der im Land NRW anerkannten Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz.

Zum Verzeichnis

Verzeichnis der im Land Nordrhein-Westfalen anerkannten Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz